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Zusatzbedingung für die Fahrraddiebstahl-Versicherung (HR8003.19.1)
Zusatzbedingung für die Hausrat Fahrraddiebstahl-Versicherung HR8003.19.1
1. Leistungsversprechen
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden VHB erstreckt sich für Fahrräder – auch
Elektrofahrräder
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Sattelversicherung (AVB-Sattel.22)
bestimmt
sind.
3. Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
3.1. frostbedingte und sonstige
Zusatzbedingung für Wohnungen (in Mehrfamilienhäusern) (Gl8002.20)
mit einer Hausrat- und/oder Eigenheimversicherung abgeschlossen werden.
Die Glasbruchversicherung stellt einen rechtlich selbstständigen Vertrag dar und teilt bei
Bündelung mit einer Hausrat- und/oder [...] gewährten Kombinationsnachlässen nach
Wegfall der Grundlage (Wegfall einer Hauptsparte Wohngebäude oder Hausrat) anzupassen.
§ 2 Versicherungsfall (Versicherte Gefahr)
1. Versichert sind Bruchschäden (Zerbrechen)
Zusatzbedingung für Ein-, Zweifamilienhäusern (Gl8003.20)
mit einer
Hausrat- und/oder Eigenheimversicherung abgeschlossen werden.
Die Glasbruchversicherung stellt einen rechtlich selbstständigen Vertrag dar und teilt bei
Bündelung mit einer Hausrat- und/oder [...] gewährten Kombinationsnachlässen nach
Wegfall der Grundlage (Wegfall einer Hauptsparte Wohngebäude oder Hausrat) anzupassen.
§ 2 Versicherungsfall (Versicherte Gefahr)
1. Versichert sind Bruchschäden (Zerbrechen)
Zusatzbedingung für die Fahrraddiebstahl-Versicherung (HR8003.19)
Zusatzbedingung für die Hausrat Fahrraddiebstahl-Versicherung HR8003.19
1. Leistungsversprechen und Definitionen
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden VHB erstreckt sich der Versicherungsschutz