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Zusatzbedingung für das Wohngebäude - ZuHaus Premium (WoG8006.15)
reaktoren.
Der Ausschluss gemäß Abschnitt A § 1 Nr. 2c) VGB bleibt hiervon unberührt.
c) Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
In Erweiterung von Abschnitt A § 7 Nr. 1 VGB ersetzt der Versicherer [...] Feuer
a) Nutzwärmeschäden
In Abänderung von Abschnitt A § 2 Nr. 7 d) VGB sind auch die dort bezeichneten Brandschäden
versichert.
b) Seng- und Schmorschäden
In Abänderung von Abschnitt A § 2 [...] Lüftungs- oder Gasrohren;
als mitversichert.
b) Nässeschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A § 3 Nr. 3 VHB gelten Beschädigungen und Zerstörungen von ver-
sicherten Sachen, die durch einen best
Zusatzbedingung für Wohnungen (in Mehrfamilienhäusern) (Gl8002.20)
Profilbaugläser;
1.3. Lichtkuppeln und Portale aus Glas oder Kunststoff;
1.4. Scheiben der Sonnenkollektoren von Solarthermieanlagen einschließlich deren Rahmen
(Abweichend von § 4 Pkt. 2.3 AGlB2016); [...] Versicherungsschein
genannten Wohnung am Versicherungsort (siehe § 4).
In Erweiterung von § 4 Pkt. 1 und teilweiser Abänderung von § 4 Pkt. 2 gelten ausdrücklich
folgende Sachen als versichert:
1.1. Platten [...] gemäß § 10 Pkt. 5 und
§ 11 Pkt. 4 vorliegen kann;
3. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb
des Versicherungsortes.
4. Gebäudeverglasungen gelten nur
Zusatzbedingung für Ein-, Zweifamilienhäusern (Gl8003.20)
Profilbaugläser;
1.3. Lichtkuppeln und Portale aus Glas oder Kunststoff;
1.4. Scheiben der Sonnenkollektoren von Solarthermieanlagen einschließlich deren Rahmen
(Abweichend von § 4 Pkt. 2.3 AGlB2016); [...] ohnung sowie
Reihenhaus/Haushälften) am Versicherungsort (siehe § 4).
In Erweiterung von § 4 Pkt. 1 und teilweiser Abänderung von § 4 Pkt. 2 gelten ausdrücklich
folgende Sachen als versichert:
1.1. Platten [...] gemäß § 10 Pkt. 5 und
§ 11 Pkt. 4 vorliegen kann;
3. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb
des Versicherungsorts.
4. Gebäudeverglasungen gelten nur
Zusatzbedingung für die Versicherung von Dauercamper (WoG8010.14)
versichert gelten Risiken in den Zürs-Zonen 3 und 4.
3. Abschnitt A §9 VGB (Mietausfall, Mietwert) kommt nicht zur Anwendung.
4. Abweichend zu Abschnitt A §11 Pkt. 1 VGB werden im Schadensfall die o [...] Wintertauglichkeit.
3. Abweichend zu Abschnitt A §6 Pkt. 3 VHB ist der Versicherungsort ausschließlich mit dem
Wohnwagen/Mobilheim und dem dazugehörigen Dauerstandzelt begrenzt.
4. Abschnitt A §7 VGB (Außen [...] Abweichend zu Abschnitt A §13 Pkt. 2a VHB ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen mit
50% der Höchstentschädigungssumme begrenzt.
§ 3 Glasbruch
Abweichend zu Abschnitt A §5 AGlB gilt als Versicherungsort
Vielen Dank Dauercamper
Versicherung abgeschlossen! Vielen Dank für Ihren Versicherungsantrag! Die Deckungsbestätigung sowie alle Vertragsgrundlagen wurden an Ihre email-Adresse übermittelt. In Kürze erhalten Sie Ihre Versic