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Zusatzbedingung für die Versicherung von weiteren Elementargefahren (HR8004.19)
HAUSRAT - Versicherung von weiteren Elementargefahren - HR8004.19
§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten bei gleichzeitigem Bestehen einer Hausratsversicherung die Allgemeinen Hausrat-
versicherungsbedingungen
Zusatzbedingung für die Versicherung von weiteren Elementargefahren (HR8004.15)
HAUSRAT - Versicherung von weiteren Elementargefahren - HR8004.15
§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten bei gleichzeitigem Bestehen einer Hausratsversicherung die Allgemeinen Hausrat-
versicherungsbedingungen
Zusatzbedingung für die Versicherung von weiteren Elementargefahren (HR8004.18)
HAUSRAT - Versicherung von weiteren Elementargefahren - HR8004.18
§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten bei gleichzeitigem Bestehen einer Hausratsversicherung die Allgemeinen Hausrat-
versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Sattelversicherung (AVB-Sattel.22)
bestimmt
sind.
3. Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
3.1. frostbedingte und sonstige
Zusatzbedingung für die Fahrraddiebstahl-Versicherung (HR8003.19.1)
Zusatzbedingung für die Hausrat Fahrraddiebstahl-Versicherung HR8003.19.1
1. Leistungsversprechen
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden VHB erstreckt sich für Fahrräder – auch
Elektrofahrräder