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Zusatzbedingung für die Versicherung von weiteren Elementargefahren (HR8004.19)
HAUSRAT - Versicherung von weiteren Elementargefahren - HR8004.19
§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten bei gleichzeitigem Bestehen einer Hausratsversicherung die Allgemeinen Hausrat-
versicherungsbedingungen
Zusatzbedingung für die Versicherung von weiteren Elementargefahren (HR8004.15)
HAUSRAT - Versicherung von weiteren Elementargefahren - HR8004.15
§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten bei gleichzeitigem Bestehen einer Hausratsversicherung die Allgemeinen Hausrat-
versicherungsbedingungen
Zusatzbedingung für die Versicherung von weiteren Elementargefahren (HR8004.18)
HAUSRAT - Versicherung von weiteren Elementargefahren - HR8004.18
§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten bei gleichzeitigem Bestehen einer Hausratsversicherung die Allgemeinen Hausrat-
versicherungsbedingungen
Zusatzklausel für Vermietungen und Ferienwohnungen (HR8010.15)
HAUSRAT - Vermietungen und Ferienwohnungen - HR8010.15
Aufgrund der besonderen Risikosituation gelten folgende Vereinbarungen und Eingrenzungen zum
Versicherungsschutz als vereinbart.
Abschnitt A
1 [...] und Wäschespinnen) und
6)(Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen die zur Sicherung des Hausrats dienen)
nicht zur Anwendung.
4. Erweiterung des Versicherungsortes
§ 2 Nr. 2 HR8005 kommt nicht
Zusatzbedingung für die Fahrraddiebstahl-Versicherung (HR8003.19.1)
Zusatzbedingung für die Hausrat Fahrraddiebstahl-Versicherung HR8003.19.1
1. Leistungsversprechen
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden VHB erstreckt sich für Fahrräder – auch
Elektrofahrräder