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Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB2012)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GLASVERSICHERUNG - AGLB2012
Inhalt
Abschnitt A
§ 1 Versicherte Gefahr; Versicherungsfall
§ 2 Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
§ 3 Versicherte und nicht
Zusatzbedingung für den Glasbruch Superschutz (Gl8001.12)
versicherte Sachen
In Erweiterung zu Abschnitt A § 3 Nr.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung
(AGlB) gelten die im Folgenden benannten und fertig eingesetzten oder montierten
a) Scheiben [...] Gesondert versicherte Kosten
In Erweiterung zu Abschnitt A § 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB)
ersetzt der Versicherer bis zu jeweils € 3.000,00 die infolge eines Versicherungsfalles
Allgemeine Bedingungen für die Glasbruch (AGlB2016)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GLASVERSICHERUNG - AGLB2016
Inhalt
Abschnitt A
§ 1 Versicherungsfall (versicherte Gefahr)
§ 2 Nicht versicherte Schäden und Gefahren
§ 3 Generelle Ausschlüsse
§ [...] leis-tungsfrei ist,
muss dem Versicherer diese zusätzliche Entschädigung ersetzen.
3. Für die Glasversicherung bei Teileigentum gelten Pkt. 1 und 2 entsprechend.
Abschnitt B
Beginn des Versicherungsschutzes
Allgemeine Bedingungen für Glasversicherung (AGlB2009)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR GLASVERSICHERUNG (AGLB2009)
§ 1 Versicherte Gefahren, Versicherungsfall, Ausschlüsse
1. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) [...] den Umständen als mitversichert gelten soll.
2. Besondere gefahrerhöhende Umstände
Für die Glasversicherung liegt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn
a) sich ein Umstand ändert
Dauercamperversicherung (WoG8010.18)
Höchstentschädigungssumme begrenzt.
§ 3 Glasbruch
Es gelten die Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB2012) soweit sich aus den
folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
1. Fertig eingesetzte