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Fragen & Antworten Wochenendhausversicherung

Allgemeine Fragen zur Wochenendhausversicherung

Was ist versichert?

Die Wochenendhausversicherung ist eine Bündelversicherung bestehend aus Objekt-, Hausrat-, Glas- und Haftpflichtversicherung. Optional kann die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen werden. Auf Wunsch können Sie eine Fahrradiebstahlversicherung außerhalb des Versicherungsortes (max. 1.500,– Euro) und/oder eine Photovoltaikversicherung am Objekt (VS 8.000,– Euro) mitversichern. Beachten Sie dazu bitte die jeweiligen Bedingungen!

Gegen welche Gefahren ist mein Objekt bzw. mein Hausrat versichert?

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm, Hagel (Selbstbehalt 300,– Euro in der Objektversicherung)
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Glasbruch
  • Elementargefahren bis 4.000,– Euro
  • Haftpflicht (optional ausschließbar)
  • Optional: Fahrradiebstahl
  • Optional: Photovoltaikanlage

Bin ich auch gegen Einbruch geschützt?

 Ja, bei unserer Wochenendhausversicherung sind Sie auch gegen Einbruch und Vandalismus geschützt. Den genauen Umfang und die Entschädigungsgrenzen entnehmen Sie bitte den Bedingungen. Sie finden diese auf der Produktseite bei den Produktinformationen am Ende der Seite.

Ist Glasbruch mitversichert?

Ja, eine Glasbruchversicherung ist Teil der Wochenendhausversicherung. Details zu den versicherten und nicht versicherten Sachen, den versicherten Gefahren und Schäden sowie den versicherten Kosten entnehmen Sie bitte den Bedingungen. Sie finden diese auf der Produktseite bei den Produktinformationen am Ende der Seite.

Welche Gefahren sind durch das Elementarpaket gedeckt?

Als Elementargefahren gelten Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Beachten Sie bitte die Wartezeit für diesen Deckungsbaustein von einem Monat ab Versicherungsbeginn und dass eine Versicherung von Elementargefahren in Zürs-Zone 3 und 4 nicht möglich ist.

Welche Objekte kann ich versichern?

Mit unserer Wochenendhausversicherung können folgende stationäre Objekte versichert werden: Gartenhaus, Laube, Tiny House (mit festem Fundament), Wochenendhaus

Wie alt darf mein Wochenendhaus maximal sein?

Ihr Wochenendhaus darf zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht älter als 50 Jahre sein.

Welche Versicherungssummen stehen zur Verfügung?

Für das Objekt können Sie je nach Wert zwischen 20.000,– Euro und 150.000,– Euro (in 10.000,– Euro Schritten) wählen. Für den Hausrat stehen Versicherungssummen zwischen 6.000,– Euro und 40.000,– Euro (in 2.000,– Euro Schritten) zur Verfügung. Die optional abwählbare Haftpflichtversicherung hat eine fixe Versicherungssumme von 5.000.000,– Euro. Elementargefahren sind bis 4.000,– Euro mitversichert. Die optional auswählbare Fahrradiebstahlversicherung außerhalb des Versicherungsortes ist bis max. 1.500,– Euro abschließbar. Eine Photovoltaikversicherung am Objekt kann gegen Prämienzuschlag mitversichert werden (VS 8.000,– Euro)

Gibt es eine Selbstbehalt?

Bei Sturm oder Hagelschäden am versicherten Objekt beträgt der Selbstbehalt 300 Euro. Bei anderen Schäden ist kein Selbstbehalt zu zahlen.

Wie erfolgt die Prämienzahlung?

Die Prämienzahlung erfolgt mittels SEPA-Lastschrift. Jahresprämien werden bei SEPA-Lastschrift 1x jährlich vom Konto abgebucht.

Mein Wochenendhaus steht außerhalb Deutschlands. Kann ich die Versicherung trotzdem abschließen?

Leider können wir Wochenendhäuser an Standorten außerhalb Deutschlands nicht versichern. Für Objekte in Österreich finden Sie Informationen unter www.keinesorgen.at. 

Wo finde ich die Bedingungen für die Wochenendhausversicherung?

Sie finden alle Bedingungen auf der Produktseite der Wochenendhausversicherung. Außerdem senden wir Ihnen alle Bedingungen aus rechtlichen Gründen bereits während dem Abschlussvorgang per E-Mail zu. Die Zusendung erfolgt nach Schritt 2 im Bestellprozess. Gegebenenfalls bitte auch im SPAM-Ordner nachsehen.

Ich habe noch Fragen, welche hier nicht beantwortet werden. Wohin kann ich mich wenden?

Sie erreichen uns auch unter der Telefonnummer +49 941 280 788 60. Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an km@ooev.at bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kann ich mich zur Wochenendhausversicherung auch persönlich beraten lassen?

Unser Onlineprodukt ist nur ohne Beratung abschließbar. Fragen zum Produkt oder zum Abschluss beantworten unsere Spezialisten aber gerne über unser Kontaktformular bzw. während unseren Öffnungszeiten auch unter der Telefonnummer +49 941 280 788 0.

Warum sollte ich bei der Oberösterreichischen abschließen?

Gegründet 1811 als ländlicher Feuerversicherer, nimmt die Oberösterreichische Versicherung AG auf ihrem Heimmarkt Oberösterreich heute in vielen Bereichen der Sach und Lebensversicherung eine Vorreiterrolle ein. Jahrzehntelange Erfahrung fließt in die Entwicklung optimaler und dabei flexibler Produkte für alle Lebenslagen ein.

Rund 450.000 Kunden vor allem in Oberösterreich, der Steiermark aber auch in Salzburg und anderen Teilen Österreichs vertrauen auf Österreichs stärkste Regionalversicherung. Daneben setzt die überwiegende Mehrheit der oberösterreichischen Kommunen und öffentlichen Einrichtungen auf die frühere „OÖ Landes-Brandschadenversicherung“.

Auch in Deutschland setzen bereits mehr als 73.000 Versicherungsnehmer über unsere Vertriebspartner auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen aus Oberösterreich, etwa im Bereich der Photovoltaikversicherungen, aber auch in Sparten wie Wohngebäude, Hausrat oder Privathaftpflicht.

In den letzten Jahren konnte sich die Oberösterreichischer auch als Spezialversicherer für Dauercamper einen Namen machen und stetig neue Kunden für ihr Produkt begeistern. Die Mitarbeiter aus Vertrag und Schaden wurden so zu Experten für dieses Produkt. Von diesem Expertenwissen profitieren die Kunden der Oberösterreichischen nun sowohl bei der Produktentwicklung als auch im Schadenfall. Getreu dem Motto: Keine Sorgen!

Fragen zum Abschluss

Wie kann ich eine Versicherung beantragen?

Neben dem Vertrieb über unsere Vertriebspartner können Sie unsere Wochenendhausversicherung auch jederzeit bequem in nur vier Schritten über unser Onlineformular abschließen. Geben Sie dazu im ersten Schritt die für die Prämienberechnung notwendigen Daten ein. Sie erhalten unverbindlich Ihre individuelle Prämie. Wenn unser Angebot für Sie in Ordnung ist, dann geben Sie in den Schritten zwei und drei Ihre persönlichen Daten sowie die Daten für das SEPA-Lastschriftmandat ein. In Schritt vier können Sie dann noch einmal alle eingegebenen Daten in Ruhe überprüfen. Mit Klick auf den Button „Kostenpflichtige Versicherung beantragen“ erhalten Sie dann sofort eine vorläufige Deckungsbestätigung. Die Police erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen per E-Mail zugestellt.

Wozu brauchen Sie meine E-Mail-Adresse bzw. meine Telefonnummer?

Die Telefonnummer verwenden wir ausschließlich für etwaige Rückfragen nach Vertragsabschluss. Die E-Mail-Adresse benötigen wir, da Sie die vorvertraglichen Informationen (Bedingungen, Produktinformationsblätter, etc.), die vorläufige Deckungsbestätigung und die Police per E-Mail erhalten. Nutzen Sie daher bitte eine reale und keine Fantasie-Adresse.

Wie lange läuft mein Versicherungsvertrag?

Sie haben die Wahl zwischen einer einjährigen und einer dreijährigen (= 10 % Rabatt auf die Jahresprämie) Mindestlaufzeit.  

Ich hatte in den letzten fünf Jahren bereits einen Schaden. Kann ich die Versicherung trotzdem abschließen?

Ja, ein Abschluss ist trotzdem möglich. Bei einem Vorschaden berechnen wir jedoch einen Zuschlag auf die Prämie. Der Vorschaden muss selbstverständlich behoben sein. Bei mehr als einem Vorschaden ist eine Versicherung leider nicht möglich.

Wann erhalte ich die Bestätigung über den Abschluss?

Sie erhalten die sogenannte Deckungsbestätigung direkt nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Die Police erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen nach Abschluss.

Fragen zu Serviceleistungen nach dem Abschluss

Ich möchte einen Schaden melden. Wo bzw. wie kann ich das machen?

Für den Fall einer Schadenmeldung haben wir für Sie ein Schadenmeldeformular, welches Sie hier finden. 

Ihr Service entspricht nicht meinen Erwartungen. Wo kann ich mich beschweren?

Es ist uns ein Anliegen, unseren Service und unsere Dienstleistungen ständig zu verbessern und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Sollte es doch vorkommen, dass unser Service nicht Ihren Erwartungen entspricht, ist unsere Beschwerdestelle für Sie der direkte Ansprechpartner.

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