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Wichtige Versicherungen für den Winter

Verbraucherschützer machen darauf aufmerksam, dass fehlende Versicherungen für Schadenereignisse im Winter teure Konsequenzen haben können. In unserem Blogbeitrag gehen wir deshalb auf einige Themen ein, die Makler ihren Kunden mitteilen können.

Winterwetter birgt Gefahren in sich

Auch wenn die Winter in Deutschland oft nicht mehr so heftig wie vor Jahren sind, bestehen immer noch typischen Risiken, die richtig ins Geld oder in Haftung gehen können. Sturmgefahren und Schneeverwehungen gehören ebenso dazu wie der Druck von Schneemassen auf Dächer oder Solarmodule dazu.

Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sorgen nicht nur für Frieren und Zähneklappern. Frost sorgt immer wieder auch für vereiste und geplatzte Rohrleitungen im Haus oder folgenschwere Ausrutscher durch Schneeglätte auf den Straßen. Ausrutscher auf den Gehwegen vor Häusern werden schnell zum Haftungsproblem, wenn die Räum- und Streupflicht vernachlässigt wurde.

 

Tipps einer Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Wuppertal hat einige nützliche Tipps zur Schadenvermeidung und zur Schadenmeldung zusammengestellt, auf die wir hier gerne auszugsweise hinweisen:

"Wasserrohre absperren. Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Hausrats- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – falls dieser spezielle Versicherungsschutz im Vertrag enthalten ist. Eine volle oder teilweise Übernahme der Kosten kann jedoch auch vom Versicherer verweigert werden, falls die Rohre nicht rechtzeitig entleert, beziehungsweise abgesperrt oder die Wohnräume nicht ausreichend beheizt wurden.

Gehwege von Eis und Schnee räumen. Bei den ersten dicken Flocken beginnt für Eigentümer auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür: Vereiste Flächen müssen gestreut, Gehwege und Zufahrten müssen nach einem Schneefall geräumt werden. Diesen Winterdienst haben Mieter zu übernehmen, falls dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht missachtet hat. Ohne Haftpflichtversicherung kann dies teuer werden.

Bei Sturz versichert. Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter und gestreuter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der sogenannte Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist. Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen zahlt die private Unfallversicherung."

 

Das eigene Haus in den Risiken des Winters

Auch für das persönliche Eigentum an Immobilien sind Hinweise zu den speziellen Winterrisiken wichtig. Gerade bei langjährig bestehenden Gebäudeversicherungen sollte ein Blick auf dem Umfang der Leistungen und mögliche Lücken gelegt werden. Denken Sie nicht nur an Ein- oder Zweifamilienhäuser. Winterrisiken gibt es auch für Wochenendhäuser, Tinyhouses oder Solar-Module. Die Empfehlungen der Verbraucherschützer dazu sehen so aus:

"Dächer im Blick haben und prüfen. Halten die Dächer von Haus, Wintergarten oder Garage den Schneemassen nicht stand, springt die Gebäudeversicherung hingegen nicht automatisch bei Schäden ein. Diese müssen Hausbesitzer mit einer Extra-Vereinbarung beziehungsweise einer zusätzlichen Police für Elementarschäden abgesichert haben, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt.

Sturmschäden am Haus sofort der Versicherung melden. Rütteln Windböen und Eisregen gehörig am Haus bietet die Gebäudeversicherung einen Schutz gegen Sturm, Hagel, Feuer und Brand. Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist."

 

Lücken im Versicherungsschutz prüfen und schließen

Als Maklerin oder Makler können Sie Ihren Kunden eine einfache Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes empfehlen. Mit sieben Schritten durch unseren Keine Sorgen Check können Kunden selbst den bestehenden Versicherungsschutz prüfen. Das sehr einfach aufgebaute Tool zeigt Lücken auf und gibt eine unverbindliche Produktübersicht zur persönliche Situation des Kunden. Und dann kommen Sie als Versicherungsmakler mit Ihren Empfehlungen ins Spiel.

Alle wichtigen Privatversicherungen, die auch für die Risiken im Winter den richtigen Keine Sorgen Schutz bieten, finden Sie als Makler auf unserer Maklerhomepage makler.keinesorgen.de