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Großbrand: Ursachen und Folgen

Heute wollen wir uns mit Ursachen und Folgen von einem Großbrand befassen. Großbrände haben in den vergangenen Monaten große Schäden und viel Leid bei den Betroffenen hinterlassen haben.

Großbrand: Technische Defekte und unsachgemäße Reparaturarbeiten

Besonders bei Industrie- und Gewerbebetrieben aber auch in privaten Wohnhäusern besteht die Gefahr, dass unerkannte technische Defekte zu einem Großbrand führen können. So vermutete die Polizei nach Berichten der FAZ beim Brand einer Papierfabrik bei Stockstadt vor einiger Zeit eine technische Ursache.

"In Stockstadt, an der Landesgrenze zwischen Bayern und Hessen, hat binnen Stunden erst eine Papierfabrik gebrannt, dann eine Firma, die Kunststoffe und Gummi verarbeitet. Hunderte Einsatzkräfte kämpften gegen die Flammen."

Nach Angaben der Kreisbrandinspektion Aschaffenburg, schreibt die FAZ weiter, war das Feuer in dem etwa 12.000 Quadratmeter großen Komplex aus mehreren Hallen am Abend unter Kontrolle, es liefen aber noch Nachlöscharbeiten im großen Umfang. Das Feuer zerstörte demnach eine Fläche von 3000 Quadratmetern.

Auch unsachgemäße Reparaturarbeiten sind immer wieder Ursache von einem Großbrand. Im April diesen Jahres waren Bauarbeiter oberhalb der Arlbergbahnstrecke damit beschäftigt, mittels Flex Metallteile abzutrennen. Durch den Funkenflug hat sich nach Berichten von RegionalNews.at dann der Waldboden entzündet.

Die Arbeiter versuchten mittels Handfeuerlöscher den Brand zu löschen, was ihnen jedoch nicht gelang. Der Brand breitete sich auf eine Gesamtfläche von ca. 3.000m² aus und wurde von über 200 Feuerwehrleuten mit 30 Fahrzeugen bekämpft.

 

Feuerschaden durch Kinderhand

In den vergangenen Jahren mussten die regionalen und überregionalen Medien immer wieder von Bränden berichten, die durch Kinderhand entstanden. So berichtete die "Westdeutsche Zeitung" über einen Wohnungsbrand in Erkrath, bei dem zwei Frauen schwere Rauchvergiftungen erlitten und durch Feuer, Rauch und Russ ein erheblicher Sachschaden entstand.

Die Feuerwehr Erkrath löschte die Brandnester im Kinderzimmer der Wohnung.  Hier hatten drei 5- und 7-jährige Kinder gespielt. Die Untersuchungen zur Brandursache brachten das Ergebnis, dass das Feuer durch die zu diesem Zeitpunkt unbeaufsichtigt spielenden Kinder entstand.

Noch wesentlich größeren Schaden verursachten vier Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren durch Fahrlässigkeit auf dem Gelände der Lagerhalle eins Obsthändlers im thurgauischen Egnach am Bodensee. Der Geschäftsführer beziffert den Schaden des Großbranden auf 13 bis 20 Millionen Euro.

 

Die Aufsichtspflicht der Eltern ist gefordert

Makler sollten hin und wieder Eltern mit Bezug auf Versicherungsschäden durch deren Kinder auf das Thema Aufsichtspflicht hinweisen. Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten juristisch als nicht deliktfähig. Aber danach können sie für ihr Tun herangezogen werden, heißt es beim Info-Portal T-Online.de

"Bei Schäden, die von jüngeren Kindern angerichtet werden, ist es juristisch entscheidend, ob die Erziehungsberechtigten ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Deren Ziel ist es, Kinder vor Schaden zu bewahren und zu verhindern, dass sie anderen welchen zufügen. Haben Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen sie auch nicht für Schäden haften. Was so einfach klingt, kann im Elternalltag und vor Gericht sehr kompliziert werden."

Ob Eltern haften müssen, hängt in manchen Fällen davon ab, ob der Schaden für sie absehbar war. Ist für die Eltern ein möglicher Schaden nicht absehbar, läge keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, und sie müssten auch nicht haften.

 

Wichtig! Eine gute Privathaftpflichtversicherung

Kinder unter sieben Jahren gelten juristisch deliktunfähig. Sie sind deshalb bei vielen Privathaftpflichtversicherung aus dem Kreis  der versicherten Personen ausgeschlossen.  Deshalb sollten Makler bei ihren Kunden prüfen, ob die bestehende Privathaftpflichtversicherung Kinder mit einschließt. Das gilt besonders auch bei  Patchwork-Familien von eheähnlichen Gemeinschaften.

Verbraucherschützer machen darauf aufmerksam, dass eine Haftpflichtversicherung nicht nur bei Bagatellschäden greifen sollte. Verursachte Brände oder Unfälle können  Behandlungskosten, Schmerzensgelder oder auch eine Rentenzahlung zur Folge haben. "Deshalb sollte die Versicherungssumme lieber höher als niedriger sein und mindestens 5 Millionen Euro, besser mehr, betragen."

Die Deckungssummen der Privathaftpflichtversicherung der Oberösterreichische betragen beispielsweise 5 oder 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und haben ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis

Die Deckungsübersicht zur Privathaftpflichtversicherung Superschutz der Oberösterreichische Versicherung finden Makler hier.