Mit zunehmenden Sturmereignissen häufen sich auch die Haftungsfragen zu Bäumen auf dem Grundstück. Um es vorweg klarzustellen: Grundstücksbesitzer haften für Schäden bei Dritten, wenn Bäume umfallen und nicht Vorsorge getroffen wurde, dass kranke Bäume rechtzeitig gefällt werden. Vorbeugende Untersuchungen helfen Schadenersatzansprüche und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.
(mehr …)Urteil
Haftung bei Herbststürmen
Das ganze Jahr haben uns in verschiedenen Regionen Stürme begleitet. In Anbetracht der zu erwartenden Herbststürme gilt es auch auf einen wichtigen juristischen Aspekt zu achten.
(mehr …)Haftpflichtfälle vor Gericht
Immer wieder landen Haftpflichtfälle vor Gericht. Seit Jahren ist die Rechtsprechung gefordert, Klarheit in die Ansprüche von Versicherten in Streitfragen zu bringen. Ganz vorn stehen dabei Fragen zur Haftung oder eben auch nicht von Kindern. Darauf sind wir hier im Blog für Makler bereits mehrfach eingegangen.
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