Auch in unsere Breitengraden nehmen die Stürme zu. So kommt es auch häufiger zur Frage, wer bezahlt Sturmschäden außerhalb des Gebäudes, die aber nichts mit dem Gebäude zu tun haben. Ein Spezialfall für Makler und Kunden.
Wo ist das versichert?
Schauen wir uns kurz an, welche Versicherungen für Sturmschäden in Frage kommen. Zunächst ist von drei Bereichen auszugehen, an denen Schäden durch Sturm entstehen können:
- Schäden am Gebäude
- Schäden an Inventar
- Schäden an Objekten außerhalb des Gebäudes
Die Gebäudeversicherung regelt die Schäden am Gebäude, das ist klar. Die Hausratversicherung regelt im Privatbereich die Schäden am Inventar. Bei Schäden an Objekten außerhalb des Gebäudes ist zu unterscheiden, ob dies das Auto oder andere Gegenständen, die mit Wohnung oder Haus in Verbindung stehen, betrifft. Sturmschäden rund um das Auto sind über die KFZ-Kaskoversicherung abgedeckt.
Das sind Objekte außerhalb des Gebäudes
Der Bereich Objekte außerhalb des Gebäudes ist natürlich breit gefächert. Wir können hier nur einige exemplarische Beispiele aufführen:
- Blumenkästen am Balkon
- Sichtschutz am Balkon
- Sitzgarnitur im Garten
Erweiterter Versicherungsschutz durch DaHeim© PLUS und PREMIUM
In den neuen Hausrat-Tarifen DaHeim© PLUS und PREMIUM wurde der Versicherungsschutz für Objekte außerhalb des Gebäudes erweitert und auf 500 Euro beziehungsweise 2.000 EUR angehoben. Grundsätzlich, wie bei anderen Hausratversicherungen auch, ist natürlich zu beachten, dass die Versicherung bei Sturm erst ab Windstärke 8 einsetzt. Normalerweise reicht es aus, wenn eine Wetterstation in der betreffenden Gegend solche Sturmstärken gemessen hatte oder in der Nachbarschaft typische Sturmschäden zu verzeichnen waren. Aber dies prüft dann der Versicherer.
Wir empfehlen Maklern hin und wieder die Kunden auf die Sorgfaltspflicht, beispielsweise in einem Artikel der Kundenzeitschrift oder per Mailing, aufmerksam zu machen. An stürmischen Tagen müssen Türen und Fenster fest verschlossen sein. Gartenmöbel oder Sonnenschirme sollten bei angesagtem Sturm entsprechend gesichert werden. Grundsätzlich sind Folgeschäden durch Sturm immer dann abgesichert, wenn sich diese nicht vermeiden ließen.
Makler können die Tarifbeschreibung und den Deckungsvergleich zwischen den Tarifen DaHeim© PLUS und PREMIUM auf der Homepage für Makler einsehen und auch kostenfrei downloaden.
(Foto: Shutterstock)