Familie

Die wichtigste Versicherung überhaupt

Über notwendige Versicherungen kann man trefflich streiten. Zu einer Versicherung sind sich aber Verbraucherschützer ebenso wie freie und gebundene Vermittler einig – die private Haftpflichtversicherung. Denn eins ist klar: Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Die private Haftpflichtversicherung (PHV) gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ohne eine private Haftpflichtversicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten.

Zahlreiche Risiken werden durch die PHV abgedeckt

Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und deckt u.a. folgende Bereiche (je nach Leistungsprofil der jeweiligen Versicherung) ab:

  • Risiken aus dem Alltag gegenüber anderen Personen
  • Risiken in der Wohnung, im Haus und auf dem Hof
  • Risiken als Aufsicht Minderjähriger oder Deliktunfähiger
  • Risiken als Fußgänger, Radfahrer, Skater u.a.
  • Risiken beim Laub- oder Schneeräumen
  • Halter zahmer Tiere wie Katze oder Hamster
  • Risiken aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder freiwilligem sozialen Engagement
  • Risiken beim Betrieb nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge
  • Risiken beim Freizeitsport
  • Risiken im Ausland

Andere private Haftpflichtbereiche brauchen meist separate Versicherungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Risiko zu Gewässerschäden beispielsweise durch Öltanks
  • Risiko von Personen- und Sachschäden durch Photovoltaikanlagen
  • Risiken aus dem Betrieb von PKW, Wasserfahrzeugen oder Drohnen
  • Risiken als Bauherr oder Haus- und Grundbesitzer
  • Risiken als Jäger oder Waldbesitzer

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist zu den Leistungen einer PHV darauf, dass die PHV dem Versicherten und seiner Familie Schutz vor Schadenersatzansprüchen bietet. Dabei leistet diese Versicherung mehr als bloßen Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Dann stehen folgende Leistungen bereit:

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
  • bei verletzten Personen:
    • Bergungskosten
    • Behandlungskosten
    • Verdienstausfall
    • Umbaukosten von Wohnung oder Haus
    • oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente
  • Unberechtigte Ansprüche abwehren („passiver Rechtsschutz“). Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

Wer ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung versichert?

Kinder sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind. Der Versicherungsschutz endet, wenn sie heiraten. Das Kind ist unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert, solange es:

  • zur Schule geht.
  • seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht.
  • sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.

Kinder, die ihr erstes Studium oder die Lehre abgeschlossen haben und sich danach anders orientieren (etwa durch ein 2. Studium bzw. Lehre), sind nicht mehr über ihre Eltern mitversichert. In diesem Fall brauchen sie eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt, wenn der Nachwuchs nach der Schule entweder zur Bundeswehr geht oder direkt in die Berufstätigkeit durchstartet.

Auch für Makler dürften Sonderfälle interessant sein, wie die (Mit-)Versicherung der Kinder und Jugendlichen während der Ausbildung, als Au pair oder im Freiwilligendienst. Schauen wir uns das kurz an:

  • Ausbildung und Freiwilligendienst

Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz in der Regel mit dem ersten Staatsexamen. Absolvieren Sohn oder Tochter einen Bundesfreiwilligendienst (Dauer in der Regel 12 Monate), bleibt der Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung der Eltern bestehen.

  • Au pair und Ausland

Der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung im Ausland ist befristet und gilt nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Welche Zeiträume konkret versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.

Die PHV-Lösungen der Oberösterreichische

Die Privathaftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung deckt die Haftpflichtrisiken als Privatperson für die Situationen des täglichen Lebens Ihrer Kunden als Makler ab. Die Privathaftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung gibt es in den Varianten

  • Komfortschutz
  • Superschutz

Wahlweise als Single- oder Familiendeckung in folgenden Deckungssummen:

  • EUR 5.000.000,– oder EUR 10.000.000,– für Personen und Sachschäden
  • bis EUR 1.000.000,– für Vermögensschäden
  • bis EUR 5.000.000,– für Mietsachschäden

Der Single-Schutz wird durch einen Beitragsrabatt von 30 Prozent besonders attraktiv. Weitere Rabattmöglichkeiten ergeben sich durch eine erweiterte Vertragslaufzeit oder die gewählten Selbstbeteiligung. Hier ein Blick auf alle Rabatt-Möglichkeiten:

  • 2 % Jahreszahlerrabatt
  • 5 % ab 3-jähriger Vertragslaufzeit
  • 5 % in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
  • 30 % auf die Single-Deckung

Wir empfehlen Maklern und Kunden den PHV Superschutz

Besonders interessant ist für unsere Maklerpartner die erweiterten PHV-Leistungen im Superschutz:

  • Leistungsgarantie nach GDV-Musterbedingungen
  • Besitz von Anlagen für erneuerbare Energieversorgung
  • Vermietung von Gebäuden, Wohnungen
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, vereinseigen)
  • Schäden an gemieteten Kfz im europäischen Ausland („Mallorca-Deckung“)
  • Leistungen bei fehlender Haftung (deliktsunfähige Personen)
  • Ausfalldeckung für Schäden durch Dritte
  • Kautionsstellung weltweit

Haftung für den Hundehalter ohne Limit

Auch die treuesten und kleinste Hunde sind manchmal unberechenbar. Gehen der Spieltrieb oder die Jagdlust mit ihnen durch, können erhebliche Schäden an Menschen oder Sachwerten die Folge sein. Wer ein Tier hält, unterliegt der sogenannten Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Kunden von Maklern sind immer wieder darauf aufmerksam zu machen. Dazu einige Impulse von uns.

„Halter ist, wer das Tier besitzt und ein eigenes Interesse an der Verwendung des Tieres oder zumindest an seiner Gesellschaft hat. Dabei ist die Haltereigenschaft unabhängig vom Eigentum an dem Tier. Die Sachherrschaft hat derjenige, der die tatsächliche Gewalt über ein Tier ausübt“, weist sogar der der Tierschutzbund hin.

Tierhalter müssen haften

Als Tierhalter müssen diese Schäden regulieren oder dafür haften, die der Hund angerichtet hat. Was gerne übersehen wird: Hundehalter haften auch ohne eigenes Verschulden für Verletzungen oder Schäden durch das eigene Tier. Nehmen wir ein Beispiel:

Der Hundehalter haftet auch dann, wenn die eigentliche Schadensursache, beispielsweise das unbedachte Streicheln eines Hundes, bei der gebissenen Person lag.

Juristen sprechen in dem Zusammenhang auch von der „Gefährdungshaftung“, bei welcher der Tierhalter ohne sein Verschulden haftet. Stellt sich die Frage, für welche Zeiträume und Bereiche der Hundehalter haften muss:

  • Haftung in unbegrenzter Höhe
  • Haftung mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
  • Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Personen- und Sachschäden erklären sich sicher von selbst. Als Vermögensschäden werden Schäden bezeichnet, die weder den Sach- noch den Personenschäden zuzuordnen sind. Auch hier ein Beispiel:

Ein Fahrradbote kann durch das Fehlverhalten eines Hundes eine Lieferung nicht oder nicht pünktlich abliefern. Es entsteht durch den entgangenen Gewinn ein Vermögensschaden, den der Tierhalter ausgleichen muss.

Was muss eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung leisten?

Wussten Sie, dass es in Deutschland fast täglich zu Zwischenfällen mit Hunden kommt? Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern in einigen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sind von mehreren Faktoren abhängig. Neben der Höhe der Deckungssumme und der Anzahl der zu versichernden Tiere ist auch die Art des Vierbeiners entscheidend.

Besitzer von gefährlichen Hunden oder Kampfhunden müssen tiefer in die Tasche greifen als Halter von vermeintlich ungefährlichen Hunden. Teilweise bieten Versicherer für bestimmte Hunderassen auch gar keinen Versicherungsschutz an.

Angeboten werden meist Versicherungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mit der Hundehalter-Haftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung haben Ihre Kunden Keine Sorgen. Es können Versicherungssummen zwischen 5 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro ausgewählt werden.

Die Kosten der Hundehalter-Haftpflichtversicherung bei uns bewegen sich je nach Tarif zwischen 47 Euro und 65,42 Euro pro Jahr inklusive Steuer. Damit positionieren sich diese Policen sehr gut im Markt. Und die Leistungen können sich sehen lassen:

  • Mietsachschäden an Immobilien bis 5 Millionen Euro mitversichert
  • Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme mitversichert
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen bis Alter 12 Monate
  • Führen ohne Leine ist mitversichert
  • Auslandsdeckung Europa unbegrenzt mitversichert, weltweit 60 Monate
  • Ansprüche aus dem Umweltschadengesetz mitversichert

Dies ist nur eine kurze Auswahl aller Leistungen. Mehr können Versicherungsmakler auf unserer Makler-Homepage erfahren und kostenfrei downloaden. Angebote können Sie ebenfalls über den Link, in den Vergleichsprogrammen von Maklerpools oder in Kundenportalen rechnen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Haftungsschäden in der Familie

Bei Kunden und Makler ist es immer eine schwierig Frage – Haftungsschäden in der Familie. Wir wollen dem Thema einmal nachgehen: Grundsätzlich sind Haftpflichtversicherung dafür da, den Versicherungsnehmer vor hohen Schadensersatzansprüchen von Dritten zu bewahren. Hat der Kunde einen Schaden gegenüber einem Dritten (!) verursacht, der dann finanzielle Forderungen erhebt, dann leisten die verschiedenen Haftpflichtversicherer.

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Familienschutz: Versicherungsschutz auf die Familie erweitern

Frühlingszeit. Viele Brautpaare heiraten in dieser Zeit. Nach den Feierlichkeiten sollte man sich dann auch einige Momente mit der Neuordnung der Versicherungen beschäftigen. Vielfach kann auch aus zwei Versicherungen „Eins“ werden: Vom Single- zum Familienschutz. Sie als Makler sind dann auch gefordert.

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