Über notwendige Versicherungen kann man trefflich streiten. Zu einer Versicherung sind sich aber Verbraucherschützer ebenso wie freie und gebundene Vermittler einig – die private Haftpflichtversicherung. Denn eins ist klar: Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Die private Haftpflichtversicherung (PHV) gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ohne eine private Haftpflichtversicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten.
Zahlreiche Risiken werden durch die PHV abgedeckt
Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und deckt u.a. folgende Bereiche (je nach Leistungsprofil der jeweiligen Versicherung) ab:
- Risiken aus dem Alltag gegenüber anderen Personen
- Risiken in der Wohnung, im Haus und auf dem Hof
- Risiken als Aufsicht Minderjähriger oder Deliktunfähiger
- Risiken als Fußgänger, Radfahrer, Skater u.a.
- Risiken beim Laub- oder Schneeräumen
- Halter zahmer Tiere wie Katze oder Hamster
- Risiken aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder freiwilligem sozialen Engagement
- Risiken beim Betrieb nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge
- Risiken beim Freizeitsport
- Risiken im Ausland
Andere private Haftpflichtbereiche brauchen meist separate Versicherungen. Dazu gehören beispielsweise:
- Risiko zu Gewässerschäden beispielsweise durch Öltanks
- Risiko von Personen- und Sachschäden durch Photovoltaikanlagen
- Risiken aus dem Betrieb von PKW, Wasserfahrzeugen oder Drohnen
- Risiken als Bauherr oder Haus- und Grundbesitzer
- Risiken als Jäger oder Waldbesitzer
Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist zu den Leistungen einer PHV darauf, dass die PHV dem Versicherten und seiner Familie Schutz vor Schadenersatzansprüchen bietet. Dabei leistet diese Versicherung mehr als bloßen Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Dann stehen folgende Leistungen bereit:
- die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
- die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
- bei verletzten Personen:
- Bergungskosten
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- Umbaukosten von Wohnung oder Haus
- oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente
- Unberechtigte Ansprüche abwehren („passiver Rechtsschutz“). Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.
Wer ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung versichert?
Kinder sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind. Der Versicherungsschutz endet, wenn sie heiraten. Das Kind ist unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert, solange es:
- zur Schule geht.
- seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht.
- sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.
Kinder, die ihr erstes Studium oder die Lehre abgeschlossen haben und sich danach anders orientieren (etwa durch ein 2. Studium bzw. Lehre), sind nicht mehr über ihre Eltern mitversichert. In diesem Fall brauchen sie eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt, wenn der Nachwuchs nach der Schule entweder zur Bundeswehr geht oder direkt in die Berufstätigkeit durchstartet.
Auch für Makler dürften Sonderfälle interessant sein, wie die (Mit-)Versicherung der Kinder und Jugendlichen während der Ausbildung, als Au pair oder im Freiwilligendienst. Schauen wir uns das kurz an:
- Ausbildung und Freiwilligendienst
Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz in der Regel mit dem ersten Staatsexamen. Absolvieren Sohn oder Tochter einen Bundesfreiwilligendienst (Dauer in der Regel 12 Monate), bleibt der Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung der Eltern bestehen.
- Au pair und Ausland
Der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung im Ausland ist befristet und gilt nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Welche Zeiträume konkret versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Die PHV-Lösungen der Oberösterreichische
Die Privathaftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung deckt die Haftpflichtrisiken als Privatperson für die Situationen des täglichen Lebens Ihrer Kunden als Makler ab. Die Privathaftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung gibt es in den Varianten
- Komfortschutz
- Superschutz
Wahlweise als Single- oder Familiendeckung in folgenden Deckungssummen:
- EUR 5.000.000,– oder EUR 10.000.000,– für Personen und Sachschäden
- bis EUR 1.000.000,– für Vermögensschäden
- bis EUR 5.000.000,– für Mietsachschäden
Der Single-Schutz wird durch einen Beitragsrabatt von 30 Prozent besonders attraktiv. Weitere Rabattmöglichkeiten ergeben sich durch eine erweiterte Vertragslaufzeit oder die gewählten Selbstbeteiligung. Hier ein Blick auf alle Rabatt-Möglichkeiten:
- 2 % Jahreszahlerrabatt
- 5 % ab 3-jähriger Vertragslaufzeit
- 5 % in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
- 30 % auf die Single-Deckung
Wir empfehlen Maklern und Kunden den PHV Superschutz
Besonders interessant ist für unsere Maklerpartner die erweiterten PHV-Leistungen im Superschutz:
- Leistungsgarantie nach GDV-Musterbedingungen
- Besitz von Anlagen für erneuerbare Energieversorgung
- Vermietung von Gebäuden, Wohnungen
- Schlüsselverlust (privat, beruflich, vereinseigen)
- Schäden an gemieteten Kfz im europäischen Ausland („Mallorca-Deckung“)
- Leistungen bei fehlender Haftung (deliktsunfähige Personen)
- Ausfalldeckung für Schäden durch Dritte
- Kautionsstellung weltweit