Deliktunfähige Kinder

Die wichtigste Versicherung überhaupt

Über notwendige Versicherungen kann man trefflich streiten. Zu einer Versicherung sind sich aber Verbraucherschützer ebenso wie freie und gebundene Vermittler einig – die private Haftpflichtversicherung. Denn eins ist klar: Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Die private Haftpflichtversicherung (PHV) gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ohne eine private Haftpflichtversicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten.

Zahlreiche Risiken werden durch die PHV abgedeckt

Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und deckt u.a. folgende Bereiche (je nach Leistungsprofil der jeweiligen Versicherung) ab:

  • Risiken aus dem Alltag gegenüber anderen Personen
  • Risiken in der Wohnung, im Haus und auf dem Hof
  • Risiken als Aufsicht Minderjähriger oder Deliktunfähiger
  • Risiken als Fußgänger, Radfahrer, Skater u.a.
  • Risiken beim Laub- oder Schneeräumen
  • Halter zahmer Tiere wie Katze oder Hamster
  • Risiken aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder freiwilligem sozialen Engagement
  • Risiken beim Betrieb nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge
  • Risiken beim Freizeitsport
  • Risiken im Ausland

Andere private Haftpflichtbereiche brauchen meist separate Versicherungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Risiko zu Gewässerschäden beispielsweise durch Öltanks
  • Risiko von Personen- und Sachschäden durch Photovoltaikanlagen
  • Risiken aus dem Betrieb von PKW, Wasserfahrzeugen oder Drohnen
  • Risiken als Bauherr oder Haus- und Grundbesitzer
  • Risiken als Jäger oder Waldbesitzer

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist zu den Leistungen einer PHV darauf, dass die PHV dem Versicherten und seiner Familie Schutz vor Schadenersatzansprüchen bietet. Dabei leistet diese Versicherung mehr als bloßen Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Dann stehen folgende Leistungen bereit:

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
  • bei verletzten Personen:
    • Bergungskosten
    • Behandlungskosten
    • Verdienstausfall
    • Umbaukosten von Wohnung oder Haus
    • oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente
  • Unberechtigte Ansprüche abwehren („passiver Rechtsschutz“). Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

Wer ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung versichert?

Kinder sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind. Der Versicherungsschutz endet, wenn sie heiraten. Das Kind ist unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert, solange es:

  • zur Schule geht.
  • seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht.
  • sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.

Kinder, die ihr erstes Studium oder die Lehre abgeschlossen haben und sich danach anders orientieren (etwa durch ein 2. Studium bzw. Lehre), sind nicht mehr über ihre Eltern mitversichert. In diesem Fall brauchen sie eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt, wenn der Nachwuchs nach der Schule entweder zur Bundeswehr geht oder direkt in die Berufstätigkeit durchstartet.

Auch für Makler dürften Sonderfälle interessant sein, wie die (Mit-)Versicherung der Kinder und Jugendlichen während der Ausbildung, als Au pair oder im Freiwilligendienst. Schauen wir uns das kurz an:

  • Ausbildung und Freiwilligendienst

Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz in der Regel mit dem ersten Staatsexamen. Absolvieren Sohn oder Tochter einen Bundesfreiwilligendienst (Dauer in der Regel 12 Monate), bleibt der Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung der Eltern bestehen.

  • Au pair und Ausland

Der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung im Ausland ist befristet und gilt nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Welche Zeiträume konkret versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.

Die PHV-Lösungen der Oberösterreichische

Die Privathaftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung deckt die Haftpflichtrisiken als Privatperson für die Situationen des täglichen Lebens Ihrer Kunden als Makler ab. Die Privathaftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung gibt es in den Varianten

  • Komfortschutz
  • Superschutz

Wahlweise als Single- oder Familiendeckung in folgenden Deckungssummen:

  • EUR 5.000.000,– oder EUR 10.000.000,– für Personen und Sachschäden
  • bis EUR 1.000.000,– für Vermögensschäden
  • bis EUR 5.000.000,– für Mietsachschäden

Der Single-Schutz wird durch einen Beitragsrabatt von 30 Prozent besonders attraktiv. Weitere Rabattmöglichkeiten ergeben sich durch eine erweiterte Vertragslaufzeit oder die gewählten Selbstbeteiligung. Hier ein Blick auf alle Rabatt-Möglichkeiten:

  • 2 % Jahreszahlerrabatt
  • 5 % ab 3-jähriger Vertragslaufzeit
  • 5 % in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
  • 30 % auf die Single-Deckung

Wir empfehlen Maklern und Kunden den PHV Superschutz

Besonders interessant ist für unsere Maklerpartner die erweiterten PHV-Leistungen im Superschutz:

  • Leistungsgarantie nach GDV-Musterbedingungen
  • Besitz von Anlagen für erneuerbare Energieversorgung
  • Vermietung von Gebäuden, Wohnungen
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, vereinseigen)
  • Schäden an gemieteten Kfz im europäischen Ausland („Mallorca-Deckung“)
  • Leistungen bei fehlender Haftung (deliktsunfähige Personen)
  • Ausfalldeckung für Schäden durch Dritte
  • Kautionsstellung weltweit

Privathaftpflicht und deliktunfähige Kinder

Die Privathaftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Versicherung. Schäden, die man auch wenn nicht gewollt einem anderen beifügt, sind per Gesetz zu ersetzen. Das kann für den Schadenverursacher teuer werden.

Schadenhöhen können schnell in die hunderttausende Euro gehen

Nehmen wir folgendes Beispiel: Ein alleinverdienender Familienvater wird versehentlich auf einer Treppe zur S-Bahn angestoßen. Er kommt zu Fall und fügt sich lebensgefährliche Verletzungen und Schädigungen zu. Allein die Kosten für Heilung, Reha, Schmerzensgeld und Verdienstausfall können schnell in die hunderttausende von Euro gehen.

Kunden und Maklern sollte klar sein: Stellt ein Geschädigter berechtigte Ansprüche, dann kann es sehr teuer werden und unter Umständen zum finanziellen Ruin beim Schadenverursacher führen. Ein solcher Fall kann auch eintreten, wenn Kinder einen solchen Schaden oder Unfall verursachen. Immer wieder wird von Unfällen und Bränden berichtet, die Kinder unabsichtlich verursacht haben. Deshalb ist eine Prüfung des privaten Haftpflichtschutzes wichtig.

4 Gründe die Haftpflichtversicherung regelmäßig zu prüfen

Es gibt verschiedene Gründe für eine regelmäßige Überprüfung der Privaten Haftpflichtversicherung (PHV). Grund Nummer 1: Wurde erstmals als Single eine PHV abgeschlossen, dann rückt der aktuelle Familienstand in den Fokus. Die Mitversicherung des Partners oder der Partnerin ist ebenso zu prüfen wie die Mitversicherung von Kindern. Der Einschluss „deliktunfähiger Kinder“ ist im Marktvergleich noch nicht in jedem Tarif gegeben. Auch wenn gegen Kinder unter sieben Jahren noch kein Anspruch auf Schadenersetz gestellt werden kann, ist der Einschluss in die PHV dringend zu empfehlen.

Als zweiter Grund für eine Überprüfung der PHV ist die Deckungssumme zu nennen. Noch vor kurzer Zeit empfahlen Verbraucherschützer eine Deckungssumme von 3 Millionen EUR als ausreichend. Inzwischen werden 5 Millionen EUR als Basisdeckung empfohlen, besser mehr. Begründet wird dies vom Verbraucherschutz des persönlich existenziellen Risikos.

Als dritten Überprüfungsgrund empfehlen wir den Einschluss der sogenannten Forderungsausfalldeckung.  Dabei geht es um eine Leistung der eigenen PHV, wenn ein Dritter, der einen Schaden beim PHV-Kunden verursacht hat und selbst nicht dafür aufkommen kann. Immer noch haben fast 15 Prozent der Deutschen keine PHV. Damit ist die Gefahr, dass ein Schädiger keine eigene PHV hat, durchaus gegeben.

Und nicht zu vergessen der Punkt 4: Der Markt zu Haftpflichtversicherungen ist ständig in Bewegung. Fast 200 Angebote zeigen Vergleicher beispielsweise für Single auf. Die Preise bewegen sich zwischen zirka 30 EUR bis 180 EUR Jahresbeitrag. Vielfach sind die Leistungen vergleichbar. Dennoch sollten Makler und Kunden auf wichtige Grundleistungen schauen.

Starke Leistungen zu einem starken Preis

Die Oberösterreichische Versicherung steht Maklern und Kunden mit zwei Tarifmodellen im Bereich Privathaftpflicht zur Verfügung. Das sind die PHV Komfortschutz und Superschutz.

Zum Jahresbeitrag von 43,53 EUR können die Kunden im Superschutz bei uns erwarten:

  • Deckungssumme 5 Millionen EUR
  • Ausfalldeckung für Schäden durch Dritte
  • „Mallorca-Deckung“
  • Leistungen bei fehlender Haftung (deliktunfähige Personen)
  • Schlüsselverlust Miete 10.000 EUR
  • Kautionsstellung weltweit
  • Tarifnote Sehr gut (1,5) bei Check24

Makler können im Superschutz auch eine Deckungssumme bis 10 Millionen EUR und eine Selbstbeteiligung von 125 EUR wählen, die wie im oben genannten Beispiel zu einer Beitragsreduzierung führt. Im Grundschutz PHV Komfort kann der Kunde den Versicherungsschutz schon ab 30,87 EUR Jahresbeitrag bekommen, hat dann aber den Versicherungsschutz für Ausfalldeckung nicht dabei. Der Beitragsvorteil bei der gewählten Selbstbeteiligung von 125 EUR beträgt 10 Prozent.

An unserem Beispiel sieht man schon, dass mehr Leistung oft nur einen geringen Mehrbeitrag notwendig macht. Anbieter in einem teuren Mitbewerbertarif (?, vermutlich „Kunden mit einem teuren Mitbewerbertarif) können somit oft doppelt profitieren. Mehr Leistung zu einem günstigeren Preis. Weitere Rabatte können zum Tragen kommen. Dazu zählten 2 Prozent für Jahreszahler, 5 Prozent ab 3-jähriger Laufzeit, 5 Prozent in Kombination mit einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und 30 Prozent auf die Single-Deckung – Schauen Sie sich dazu gerne unsere Deckungsübersichten an.

Alle Unterlagen zu unseren Privathaftpflichtversicherungen finden Sie als Makler hier.