Betreiberhaftpflichtversicherung

„Balkonkraftwerke“ stark nachgefragt

Bereits 2022 zeigte sich der Trend: Balkonkraftwerke werden immer beliebter. Auch für 2023 ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage weiter steigen wird. Wir haben für unsere Maklerpartner dazu Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt. Die Antworten beziehen sich auf den aktuellen Stand 01.2023 und sollten jeweils regional mit dem oder den jeweiligen Energieversorgern noch einmal überprüft werden.

Kommen wir zu den Fragen und Antworten:

Welche Leistung können Balkonkraftwerke erzeugen?

„Die Balkonkraftwerke werden derzeit mit PV-Modulen mit einer Leistung von 300 bis 315 Watt ausgestattet. Damit lassen sich rund 270 bis 290 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen… Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.000 bis 2.500 Kilowattstunden pro Jahr lassen sich maximal 30 Prozent Eigenstromverbrauch abdecken. Zwei Module erzeugen pro Jahr etwa 500 Kilowattstunden. Die Ersparnis liegt folglich auf jeden fall bei 160 Euro. Tendenziell lässt sich aufgrund der steigenden Strompreise in Zukunft sogar mehr Geld sparen.“ (1)

Balkonkraftwerke anmelden oder nicht?

„Grundsätzlich ist die Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke sehr umstritten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher seine Mini-PV-Anlage beim eigenen Netzbetreiber und im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden… Balkonkraftwerke ab 600 Watt (sind) meldepflichtig. Sie müssen sowohl bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingetragen als auch beim Netzbetreiber registriert werden.​​​​

Insgesamt stehen Betreibern eines Balkonkraftwerks zwei Wege für die Anmeldung der Mini PV Anlage zur Verfügung: Einmal die Anmeldung durch den Betreiber selbst oder durch eine Elektrofachkraft. Letztere kann die Anmeldung dann im Rahmen der Arbeitsrichtlinie VDE-AR-N4105:2018-11 durchführen.“ (2)

Welche Geräte können wie lange mit dem Strom des Balkonkraftwerks betrieben werden?

„Es geht vorwiegend darum, Standby-Verbräche abzufedern. Als kleine Richtschnur hier ein paar Beispiele über typische Standby-Verbräuche in deutschen Haushalten (Auswahl):

  • Hifi-Anlage 15 Watt
  • PC 15 Watt
  • Handyladegerät 5 Watt
  • Router 7 Watt“ (1)

In diesem Zusammenhang noch ein Blick auf die Verbräuche insgesamt. „Der durchschnittliche Stromverbrauch einer Wohnung liegt bei rund 2.000 bis 2.500 Kilowattstunden. Für ein Wohnhaus werden rund 2.500 bis 4.500 Kilowattstundenveranschlagt. Die Grundlast einer kleineren bis mittleren Wohnung liegt ungefähr zwischen 40 bis 350 Watt. Diese Grundlasst lässt sich realistisch mit dem Balkonkraftwerk abdecken.“ (1)

Müssen Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaften dem Betrieb zustimmen?

„Vor dem Anbohren einer Wand zur Kabelverlegung oder dem Festschrauben mehrerer Solarmodule an der Hausfassade, sollten Nutzer die eine Mietwohnung mit Balkonkraftwerk wollen, erst mit dem Gebäudeeigentümer sprechen. Grundsätzlich ablehnen darf er die Nutzung eines Balkonkraftwerkes jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sein Haus denkmalgeschützt ist.

Grundsätzlich haben Hausbesitzer oder Mieter das Recht darauf auch mehrere Solar Module zu nutzen, solange der von ihnen verwendete Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600 Watt Leistung überschreitet. Es ist jedoch nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk pro Wohnung bzw. Zähler erlaubt. “ (2)

Ist eine Versicherung von Solaranlagen und Balkonkraftwerken notwendig?

https://www.keinesorgen.de/produkte/erneuerbare-energien-klimapro.html

Die Oberösterreichische Versicherung verfügt mit ihren Mitarbeitern in Deutschland über jahrelange Erfahrung in dieser Versicherungssparte am deutschen Markt. Seit über einem Jahrzehnt arbeiten unsere Produktspezialisten an maßgeschneiderten Lösungen für den Markt der erneuerbaren Energien und passt das bewährte Produkt Klima Pro© ständig an. Bereits ab EUR 5 Euro pro Monat bieten wir mit unserer Klima Pro© ein leistbares und leistungsstarkes Versicherungspaket für alle „Sonnenkraftwerke“.

Makler und Kunden sollten an Hand der Anschaffungssumme entscheiden, ob und welche Solaranlage Versicherungsschutz für den Verlust durch Sturm, Hagel oder andere Naturereignisse braucht. Nicht zu unterschätzen sind auch Folgen von Betriebsschäden an der PV-Anlage und dem Gebäude oder der Wohnung (Balkon) durch einen sich daraus entwickelnden Brand, der beispielsweise auch durch Überspannung nach Blitzschlag oder Marderverbiss ausgelöst werden kann.

Besonderheiten bei der Versicherung von „Balkonkraftwerken“

„Balkonkraftwerke“ sind nur im betriebsbereiten Zustand versichert. Betriebsbereit bedeutet, dass diese nach beendeter Erprobung (Probebetrieb) zur Aufnahme des normalen Betriebes entsprechend den Herstelleranweisungen bereit ist, die behördlichen Auflagen erfüllt sind und, sofern vorgesehen, die formelle Übernahme durchgeführt wurde.


Anlagen die nach den Regeln der Technik ganz oder teilweise in Eigenregie errichtet wurden sind nur dann versichert, wenn vor deren Inbetriebnahme die Abnahme durch einen Elektro Fachbetriebes erfolgt ist. Das Abnahmeprotokoll ist dabei gemeinsam mit dem Versicherungsantrag zu übermitteln. Für Kleinanlagen wie Balkonkraftwerke wird die Oberösterreichische zwar auf das Abnahmeprotokoll verzichten, dennoch MÜSSEN diese nach den Herstelleranweisungen installiert/montiert werden.

Wir empfehlen auch DRINGEND die Prüfung, ob die bestehende Privathaftpflichtversicherung der Kunden auch Personen- oder Sachschäden durch ein durch Sturm „davonfliegendes“ Balkonkraftwerk versichert hat oder nicht. Die Oberösterreichische sieht eine sogenannte „Betreiberhaftpflichtversicherung“ als optimale Ergänzung des Versicherungsschutzes auch für Balkonkraftwerke an. Denn diese leistete für den finanziellen Schutz bei Personen und Sachschäden einschließlich bei Allmählichkeits- und Vermögensschäden und für die Mitversicherung von Gebäudeschäden an gemieteten/gepachteten Dächern oder Grundstücken. Weitere Informationen finden Makler hier und Kunden über diesen Link.

Quellen:

(1) www.balkonkraftwerk-vertrieb.de (2) www.homeandsmart.de

Foto. Shutterstock 2226570637_ Mariana Serdynska

Selbstmontage von Solaranlagen

Es gibt mehr als einen Grund für Besitzer von Häusern und auch Wohnung sich mit der Installation von Solaranlagen zu befassen. Umweltschutz, eigene Energieerzeugung und Kostenreduktion gehören zu den wichtigsten Motiven. Wir geben als Versicherungsspezialist für Solaranlagen einige Hinweise für unsere Maklerpartner.

Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen wächst rasant. Die Handwerksunternehmen der Solarbranche haben alle Hände voll zu tun. Doch sie und auch Kunden, die kleine Anlagen selbst installieren wollen, stehen inzwischen vor zwei Herausforderungen gleichzeitig.

Lieferprobleme für Solarteure und Selbstmontage

Solarteure müssen Mitarbeiter finden, die den wachsenden Auftragsstau abarbeiten. Andererseits sehen sie sich gleichzeitig mit schwankender Verfügbarkeit von einzelnen Komponenten konfrontiert. Selbst beim Transport sind Verzögerungen nicht ausgeschlossen. Und darunter leiden auch Kunden, die kleine Anlagen selbst installieren wollen.

Aber auch die Lieferanten selbst haben durch die Störungen in den internationalen Lieferketten Schwierigkeiten. Viele Hersteller arbeiten seit Jahren mit Baukastensystemen, um mit wenigen Einzelkomponenten möglichst viele Installationsvarianten abzudecken. Deshalb hat das Thema Umplanung und Neuorganisation von Projekten an Bedeutung gewonnen. Dies gehört inzwischen zum Alltag der Solarteure.

Solaranlagen für den Balkon – Chancen und Probleme

Neben neuen und effizienten Solaranlagen für Dächer von Häusern gehören neue Anlagen für den Balkon zu den Trends 2022. Viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern können mit den Modulen mit integriertem Wechselrichter, die direkt über eine Steckdose an das Hausversorgungsnetz angeschlossen werden, teilweise ihren Strom selbst produzieren.

„Bei den meisten Energieversorgern stoßen solche Anlagen auf heftige Ablehnung“, wie das Magazin „Erneuerbare Energien“* feststellt. „Auch wenn inzwischen die technischen Regelungen geklärt sind, behindern sie vor allem über die Anmeldung der Minikraftwerke den Zubau. Die Versorger treiben dabei zweierlei Sorgen um. Zum einen verlieren sie natürlich mit dem Betreiber einer kleinen Solaranlagen zum Teil einen Kunden, der weniger Strom kauft. Zum anderen sehen die Netzbetreiber in den Balkonsolaranlagen einen Erzeuger, der in das Stromnetz einspeist, wenn die erzeugte Energie nicht im Haushalt verbraucht wird.“

Ansprüche an die Versicherung von Solaranlagen steigt

Soll die Anlage an einem Balkon angebracht werden, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Das erste Ergebnis des Projekts ist schon, dass nicht alle Immobilieneigentümer von den Kleinanlagen begeistert sind. Viele von ihnen verweigern die Installation auch aus Haftungsgründen, wenn beispielsweise ein Sturm eine solche Anlage vom Balkon reißt und neben den Sachschäden auch Personenschäden verursachen können.

Die Oberösterreichische Versicherung verfügt mit ihren Mitarbeitern in Deutschland über jahrelange Erfahrung bei der Versicherung von Solaranlagen am deutschen Markt. Langjährig arbeiten unsere Produktspezialisten an maßgeschneiderten Lösungen für den Markt der erneuerbaren Energien und wir haben auch die neuen Entwicklungen im Blick. Für eine optimale Absicherung der Photovoltaik- und Solarthermieanlagen ihrer Kunden steht unser Tarif Klima Pro© zur Verfügung.

Vor Versicherung von selbst montierten Anlagen ist einiges zu beachten:

Für die Versicherung von selbst montierten Anlagen besteht vor Versicherung eine Anfragepflicht. Warum ist das so? Schadenfrequenz und Schadenhöhe steht unmittelbar in Zusammenhang mit der Installationsqualität der Anlage, welche durch ein entsprechendes Prüfprotokoll nachzuweisen ist. Eigenleistungen dürfen eingebracht werden, müssen jedoch den nachweisbaren Anlagen- und Errichtungskosten zugeschlagen werden.  

Entscheidungskriterien für eine Versicherung dieser Anlagen sind folgende Punkte:

  • Die Abnahme der Installation muss durch ein positives Prüfprotokoll einer konzessionierten Fachfirma nachgewiesen und übermittelt werden.
  • Ohne Prüf- bzw. Abnahmeprotokoll kann keine Vertragsannahme erfolgen.   

Hinweise für die Versicherung von älteren Solaranlagen

Solaranlagen oder Anlagenteile, insbesondere Wechselrichter oder Überspannungsschutz, werden mit fortdauerndem Betrieb schadenanfälliger. Dies ist bei der Beurteilung älterer Anlagen bei der Versicherung, Neuversicherung oder bei Versichererwechsel zu beachten. Entscheidungskriterien für die Versicherbarkeit sind:

  • Sind an solchen Anlagen bereits Schäden eingetreten, ist bei Neuversicherung oder Konvertierung einer Klima Pro© ein Zuschlag von 25% und ein genereller Selbstbehalt von 250 Euro zu vereinbaren.   
  • Für Schäden an Wechselrichtern mit einem Alter zwischen 5 und 10 Jahren gilt generell ein Selbstbehalt von 500 Euro vereinbart. Dieser entfällt, wenn der zerstörte oder beschädigte Wechselrichter durch einen Tauschwechselrichter ersetzt wird.

Weitere Informationen zum Thema Versicherung von Solaranlagen finden Sie hier. Darunter auch:

  • Grunddeckung ab 5 Euro pro Monat
  • Plus-Paket ab 2,50 Euro pro Monat
  • Betreiberhaftpflichtversicherung
  • Versicherbarkeit von speziellen Anlagen
  • Anfragepflicht für spezielle Anlagen
  • Selbstbehalte und Rabatte
  • Versicherung von Wallboxen mit der Solaranlage
  • Tarifrechner und Bedingungsuche
  • Bedingungs-Update 2021
  • Sonderausgabe Experten-Report zu Solaranlagen

*Dieser Artikel wurde mit Bezug zu einigen Informationen und Artikel aus „Erneuerbare Energien – online“ erstellt.

Foto Shutterstock, 653096236, Roman Zaiets

Photovoltaik – Wie Sie und Ihre Kunden vom EEG profitieren können.

Am Donnerstag, 10.09.2020, zeigt unser Vertriebsmanager Nord, Herr Christian Waldheim, in einem Webinar von 14:00 bis 14:30 Uhr auf, wie Sie und Ihre Kunden vom EEG profitieren können.

Schon längst muss man kein Überzeugungstäter mehr sein, um sich eine Photovoltaikanlage zuzulegen. Auch kühle Rechner erkennen die Vorteile der heimischen Solarproduktion, die von Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird.

Die wachsende Zielgruppe der Photovoltaikanlagen-Betreiber braucht jedoch gute Beratung, um die richtigen Weichen zu stellen – nicht nur, aber auch in puncto Versicherung.

Inhalte des Webinars

Christian Waldheim geht in seinem Webinar auf folgende Punkte ein:

Machen Sie sich mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen einer Absicherung einer PV-Anlage über die Wohngebäude- und die Elektronikversicherung vertraut. Lernen Sie die wesentlichen Leistungs- und Auswahlkriterien für PV-Versicherungen kennen. Natürlich steht Christian Waldheim im Anschluss an das Webinar für Fragen zur Verfügung. Im Chat während des Webinars können Sie ebenfalls bereits Fragen stellen.

Anmeldung und Registrierung

Dies ist der Anmeldelink: https://messe.profino-online.de/live-akademie/webinar/870 Bereits registrierte Nutzer werden bei Klick auf den Link direkt angemeldet. Noch nicht registrierte Nutzer werden zunächst zur Registrierung gebeten und nach erfolgreicher Registrierung auch direkt angemeldet.

Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik-Versicherungen, erneuerbare Energien und zum Tarif KlimaPro© finden Sie hier . Speziell für Makler stellen wir einen Sonderdruck „Photovoltaikversicherungen“ kostenfrei zum Download zur Verfügung. Klicken Sie hier.

Der Herbst kann so schön sein

Der Herbst kann so schön sein. An sonnigen Tagen spielen Kinder gerne im Laub. Die bunten Blätter haben einen besonderen Reiz. Der Herbst bringt aber auch Stürme und Regen. Das nasse Laub kann zur Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer werden.

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