Mit zunehmenden Sturmereignissen häufen sich auch die Haftungsfragen zu Bäumen auf dem Grundstück. Um es vorweg klarzustellen: Grundstücksbesitzer haften für Schäden bei Dritten, wenn Bäume umfallen und nicht Vorsorge getroffen wurde, dass kranke Bäume rechtzeitig gefällt werden. Vorbeugende Untersuchungen helfen Schadenersatzansprüche und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.
(mehr …)Baumfällen
Versicherungsleistung Baumfällen nach einem Sturm?
Die Versicherungsleistung „Baumfällen nach Sturm“ beschäftigt manchmal sogar die Gerichte. Grund für uns, dem Thema heute einmal nachzugehen.
(mehr …)