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Gegenstände im Keller: Sind die überhaupt versichert?

Rund um die Hausratversicherung gibt es viele Fragen. Sind die Gegenstände im Keller überhaupt versichert? Zieht die Hausratversicherung bei einem Umzug mit um? Was ist mit der/den Hausratversicherungen, wenn zwei zusammenziehen oder sich trennen?Wir haben für Makler heute einige Antworten auf diese Fragen zusammengestellt.

Versicherte Gegenstände im Keller

Gegenstände im Keller sind für den angegebenen Versicherungsort für die über die Hausratversicherung absicherbaren Risiken mitversichert. Dazu gehören beispielsweise Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- oder Überspannungsschäden. Versichert ist das gesamte bewegliche Eigentum, das auch in der Wohnung untergebracht ist.

Das können Möbel, Bücher, Kleidung, Kinderspielzeug oder auch Lampen oder Geschirr sein. Über die Hausratversicherung wird in der Regel der Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar erstattet. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann.

Auch die Reparatur für beschädigtes Inventar kann eine Leistung der Hausratversicherung sein. Eine Wertminderung erfolgt bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

 

Zieht die Hausratversicherung bei einem Umzug mit um?

Was passiert bei einem Umzug? Die Hausratversicherung zieht mit um. Für zwei Monate gilt der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Sobald man ganz in der neuen Wohnung lebt, sollte man den Vertrag aktualisieren. Während des Transports ruht der Schutz durch die Hausratversicherung, deshalb ist eine Umzugsversicherung beispielsweise über ein Umzugsunternehmen sinnvoll.

Bei Bezug einer gemeinsamen Wohnung durch zwei Kunden sollte der Makler prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat. Diese sollte dann an die neuen Wohnung zum Beispiel mit der Versicherungssumme oder über Wertermittlung über die Quadrat-meter angepasst werden. Die jüngere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden.

Wie sieht das aus, wenn zwei sich trennen? Die Hausratversicherung bezieht sich immer auf den Versicherungsnehmer und dessen versicherte Einrichtungsgegenstände. Trennt sich ein Paar, ist also die Frage entscheidend, wo der Versicherungsnehmer mit seinem Hab und Gut zukünftig lebt. Zieht der Versicherte mit einem Teil seiner Möbel aus, benötigt der ehemalige Partner in der alten Wohnung eine eigenständige Police.

 

Der Hausrat von Kindern in der Wohngemeinschaft

Etwas spezieller ist das Thema Hausrat von schulpflichtigen oder studierenden Kindern, wenn diese in eine Wohnungsgemeinschaft oder ein Einzelzimmer zur Untermiete an einem anderen Ort ziehen. In diesem Fall sind die Leistungen von Hausratversicherungen unterschiedlich. In der Hausratversicherung DaHeim Premium der Oberösterreichische Versicherung wäre Hausrat am anderen Ort bis zu 10.000 EUR mitversichert. Aber das ist nicht bei jeder Versicherung gleich.