Jetzt gibt es Fördergelder für besseren Einbruchsschutz für Wohnungs- und Hausbesitzer. Die KfW-Förderbank hat daher ein Programm zur Förderung des Einbruchschutzes vorgelegt, das seit 01. April gilt. Doch was müssen Sie bei Prävention und beim Versicherungsschutz beachten?
Einbruchsschutz: Vermieter und Eigentümer sind gefragt
Der Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V. informiert seine Mitglieder über die Rechtslage bei Mietverhältnissen. Grundsätzlich haben Mieter keinen Anspruch auf eine nachträgliche sicherheitstechnische Nachrüstung ihrer Wohnung. Sie dürfen aber auf eigene Kosten Maßnahmen zum besseren Einbruchsschutz vornehmen. Das betrifft allerdings nur Veränderungen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen.
40 Prozent der Einbrüche erfolgen übers Fenster
Der Schutz der Fenster ist besonders wichtig, da Diebe fast in jedem zweiten Fall über die Fenster in Haus oder Wohnung einsteigen. Der Mieter kann Fenster und Türgriffe austauschen und eine Alarmanlage innerhalb der Wohnung. Er darf das Schließblech gegen ein größeres austauschen und die Wohnungstür mit einer aufgeschraubten Platte verstärken. All diese Veränderungen muss er jedoch, wenn der Vermieter dies verlangt, bei Auszug wieder rückgängig machen. Verbessert der Vermieter dagegen den Einbruchschutz, darf er die Baukosten auf die Miete aufschlagen.
Besserer Einbruchsschutz der Eingangstür

Wer seine Eingangstür mit einem Zahlencode sichert, ist gut beraten. Diese Sicherung ist jedoch keine Garantie dafür, dass die Hausratversicherung im Schadensfall auch zahlt. In einem konkreten Fall war es trotz mit Code gesicherter Eingangstür zu einem Einbruch gekommen. Die Einbrecher verwüsteten dabei das Haus. Doch weder am Schloss, noch am Gebäude ließen sich Einbruchsspuren erkennen.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da es sich also nicht um einen versicherten Einbruchdiebstahl handelte. Auch die Richter schlossen sich dieser Auffassung an. Sie nahmen an, dass der Zahlencode entweder weitergegeben oder ausgespäht worden ist. Damit blieb die Familie auf ihrem Schaden sitzen (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 8 O 154/13).
Achtung! Schlüsselverlust und einfacher Einbruch
Das Online-Magazin von Experten-Report schildert einen Fall, in dem ein Krankenpfleger während seiner nächtlichen Stationsrunde seine Tasche offen im Pausenraum gelassen hatte. Sie wurde gestohlen inklusive Ausweis, Auto- und Wohnungsschlüssel. Als er nach Hause kam, fehlten etliche Wertgegenstände aus seiner Wohnung.
Obwohl er bei seiner Hausratversicherung Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl auch für den Fall hatte, dass jemand mit einem gestohlenen Schlüssel einbricht, musste der Versicherer laut dem Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 3 U 46/12) nicht zahlen. Laut Versicherungsbedingungen bestand nämlich nur dann Versicherungsschutz, wenn der Schlüsseldiebstahl nicht durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten ermöglicht wurde.
Wer aber seine Schlüssel offen am Arbeitsplatz liegen lässt, verletzt die „verkehrserforderliche Sorgfalt“. Besser hätte der Pfleger seine Tasche einschließen oder wenigstens Ausweis, Geld und Schlüssel auf seine Runde mitnehmen sollen.
Makler finden hier mehr Informationen zur Hausratversicherung der Oberösterreichischen.