Der Herbst kann so schön sein. An sonnigen Tagen spielen Kinder gerne im Laub. Die bunten Blätter haben einen besonderen Reiz. Der Herbst bringt aber auch Stürme und Regen. Das nasse Laub kann zur Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer werden.
Versicherungen schützen vor den Risiken des Herbstes
Mit dem Herbst beginnen auch die besonderen Pflichten der Hauseigentümer. Das Herbstlaub muss von den Gehsteigen weg, denn die Gefahr von Unfällen auf nassem und glatten Laub kann zu Unfällen führen und kann teuer werden. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gilt für Hauseigentümer nicht nur im Winter. Bei der selbst genutzten Immobilie genügt die private Haftpflichtversicherung als Risikodeckung. Bei vermieteten Immobilien ist eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig. Wohngebäudeversicherungen sind für die finanziellen Folgen von Herbststürmen wie umgestürzte Bäume, Schäden an Häusern und Dächern zuständig. Ist das Haus nur gegen Brand versichert, dann besteht für Makler und Kunden Handlungsbedarf.
2018 war bereits ein außergewöhnliches Sturmjahr
„Rund 1,1 Milliarden Euro des ersten Halbjahres 2018 entfallen auf Sturmschäden an Wohngebäuden“, stellt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV fest. Wir gehen davon aus, dass 2018 in die Liga der fünf schwersten Sturmjahre der letzten 20 Jahre fallen wird. Mehr als die Hälfte der Schäden geht auf das Konto der Stürme „Friederike“ und „Burglind“ im Januar. Nur die Winterstürme „Lothar“ (1999), „Jeanett“ (2002) und „Kyrill“ (2007) waren seit 1997 noch stärker als „Friederike“, betont der GDV.
Ein besonders Risiko: Herbst und Solarmodule
Unter dem Gesichtspunkt des Risikos von durch die Luft wirbelnden Teilen von Photovoltaik-Anlagen bei einem Herbststurm stellt sich die Frage der Haftung noch stärker. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat zwar die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Dennoch können sich Teile lösen und Passanten verletzen oder Sachen beschädigen. Damit wird eine Betreiberhaftpflichtversicherung ein „Muss“. Über diese Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Eigentum und Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück in der gewählten Deckungssumme versichert.
Nicht jeder Besitzer von Solarmodulen hat eine Betreiberhaftpflichtversicherung
Eine Betreiberhaftpflicht deckt auch mögliche Schadenersatzansprüche bei Umweltschäden beispielsweise nach Feuer ab, die die Anlage verursacht hat. Besonders wichtig bei der Betreiberhaftpflichtversicherung ist der Einschluss von Mietsachschäden, wenn die Anlage auf einem fremden Dach errichtet wird. Prüfen Sie als Makler, ob Ihre betreffenden Kunden diesen Versicherungsschutz haben. Die Oberösterreichische Versicherung verfügt mit ihren Mitarbeitern in Deutschland über jahrelange Erfahrung in der Versicherungssparte PV-Anlagen und Betreiberhaftpflichtversicherung am deutschen Markt.
Seit mehr als einem Jahrzehnt arbeiten unsere Produktspezialisten an maßgeschneiderten Lösungen für den Markt der erneuerbaren Energien und wir werden auch weiterhin die spannenden Entwicklungen in diesem Wachstumsmarkt genau verfolgen und unsere Produkte darauf abstimmen.
Für eine optimale Absicherung der Photovoltaik- und Solarthermieanlagen können Sie als Makler unseren speziellen Tarifrechner nutzen. Weiter Unterlagen, Informationen und ein spezielles Produktvideo bieten wir Ihnen hier an. (Foto: Shutterstock, 705670663, E. Atamenenko)