Das Wetterphänomen Blitze kann begeistern und gleichzeitig auch Angst verursachen. Die Angst der Menschen resultiert aus den möglichen Folgen von schweren Gewittern mit deren persönlichen und finanziellen Folgen.
Verursachte Blitzschäden nehmen rasant zu
Verursachte ein Blitzeinschlag im Jahr 2013 noch einen durchschnittlichen Sachschaden von 580 Euro, sind es nun rund 45 Prozent mehr. Demzufolge kostete ein Blitzschaden die deutschen Versicherer im Jahr 2017 im Durchschnitt rund 840 Euro.
Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) wurden 2017 insgesamt rund 300.000 durch Blitze verursachte Schäden gemeldet. Das sind 50.000 weniger als im Vorjahr. Die Versicherer zahlten damit im Jahr 2016 insgesamt 210 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden (2015: 240 Millionen Euro).
Wetterphänomen Blitze: Blitz- und Überspannungsschäden
Blitz- und Überspannungsschäden kann man über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichern. Die Wohngebäudeversicherung sichert Schäden am Dach, am Mauerwerk oder an fest eingebauten elektrischen Installationen ab. Sie übernimmt aber auch die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.
Bei Blitz- und Überspannungsschäden am beweglichen Eigentum in der Wohnung greift die Hausratversicherung. Dazu zählen beispielweise Computer, Fernseher oder andere technische Geräte.
Schadenbild bei Blitzeinschlag und Überspannung
Damit es zu einem Blitz- und Überspannungsschaden bei einem elektrischen Gerät kommt, muss der Blitz mit einer bestimmten Intensität und in einem bestimmten Abstand einschlagen. Ein typisches Schadenbild und ein Übertragungsweg vom Blitz zum Gerät müssen dann vorhanden sein, damit eine Versicherungsleistung möglich wird.
Ist ein Blitz zu weit weg, sind Schadensmeldungen, wie sie uns manchmal erreichen, dann eher unwahrscheinlich. Eine weitere Erkenntnis: Auf dem Land kommt es eher zu einem Überspannungsschaden als in der Stadt. Dies liegt an dem meist stark verzweigten Leitungsnetz in der Stadt. Überspannungen können sich leichter verteilen und sind dadurch nicht mehr so hoch, wenn sie am eigentlichen Endgerät ankommen.
Nachweis bei Überspannungsschaden muss plausibel sein
Wie bei jedem Versicherungsfall muss der Geschädigte Art und Umfang des Schadens gegenüber der Versicherung erklären. Er muss nachweisen, wie und wann der Schaden entstanden ist. Außerdem ist er zudem verpflichtet dem Versicherer auf Anforderung das beschädigte Gerät zur Verfügung zu stellen, damit dieser prüfen kann, ob der Anspruch berechtigt ist.
Von Seiten der Versicherung kann ein Schadengutachter eingesetzt werden, wenn das ursächliche Blitzereignis nach Zeit und Ort bereits überprüft wurde.
Beachten Sie: Kann das geschädigte elektrische Gerät vom Kunden nicht mehr zur Begutachtung zur Verfügung gestellt werden, weil es schon entsorgt wurde, kann keine fachlich qualifizierte Aussage zur Schadenursache mehr getroffen werden. Dann ist auch keine Leistungsregulierung mehr möglich.
Die Oberösterreichische Versicherung gibt Maklern und Kunden für den Schadensfall durch Blitz und weitere Umweltereignisse einen Schadenleitfaden zur Hand.
Informationen zu den Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen der Oberösterreichische Versicherung stehen für Makler übrigens auch hier bereit.
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Der Blogbeitrag wurde mit Bezug auf ein Interview der GDV-Homepage mit einem Experten der Arbeitsgruppe Elektrotechnik und Blitzschutz eines deutschen Sachversicherers erstellt.