Daheim | Wissenswert | ZuHaus

Aus dem Alltag eines Schadengutachters

Hat es gebrannt oder flutet eine geplatzte Wasserleitung das Haus, kommt Reinhard Hinmüller ins Spiel. Der freie Schadengutachter begutachtet die Unglücksstelle und empfiehlt Sofortmaßmaßnahmen. Herr Hinmüller ist auch für die Oberösterreichische Versicherung in Deutschland tätig. In einem Interviews mit "Pfefferminzia" schildert er seinen Alltag als Gutachter.

Pfefferminzia: Herr Hinmüller, Sie sind hauptsächlich in Bayern tätig. Welche Schäden beschäftigen Sie am häufigsten? Wo beobachten Sie Zuwächse?

Reinhard Hinmüller: Mehr als 80 Prozent aller Schadenfälle gehen auf geplatzte Leitungsrohre zurück. Diese Schäden treten häufiger an älteren Gebäuden auf. Insgesamt zugenommen haben Sturmschäden, teilweise bedingt durch die Klimaerwärmung. Oft werde ich aber auch nach einem Diebstahl zum Begutachten von  aufgebrochenen Türen  und Fenstern gerufen.

Pfefferminzia: Wann und wie werden Sie tätig?

Reinhard Hinmüller: Ist ein Schaden bekannt, beauftragen mich Unternehmen wie die Oberösterreichische Versicherung in Deutschland. Ich bin selbstständig und arbeite  unabhängig für mehrere Gesellschaften. Wenn ich gerufen werde, mache ich mir vor Ort persönlich ein Bild über den Hergang des Unglücks. Dann erstelle ich einen Sachverständigenbericht.

Pfefferminzia: Ist der Kunde mit einem Komplettschutz rundum abgesichert?

Reinhard Hinmüller: Weitgehend ja. Außergewöhnliche Ereignisse wie ein Baum, der bei flauem Wind umstürzt oder latente Bodenkontaminationen oder in Überflutungsgebieten gebaute Häuser wird allerdings kaum ein Versicherer abdecken. Außerdem müssen Hauseigentümer ihren Obliegenheitspflichten nachkommen. Sie dürfen ihr Gebäude nicht verwahrlosen lassen oder nach dem Eintritt eines Schadens einfach warten.

 

Versicherungs- oder Sanierungsfall?

Manche Eigentümer versuchen auch, die grundlegende Sanierung ihres Gebäudes auf die Versicherung abzuwälzen. Das ist natürlich nicht statthaft und wird meist schnell erkannt.


Pfefferminzia: Werden solche Manöver denn häufig versucht?

Reinhard Hinmüller: Bedauerlicherweise ist das nicht selten. Ich wurde einmal zu einem Schaden gerufen, bei dem angeblich ein Sturm ein großes Flachdach beschädigt hatte. Man sah aber eindeutig, dass seit längerer Zeit Wasser von oben in das Gebäude eingedrungen ist. Ich fand ein verwittertes Kunststoffdach vor, das bereits mehrfach notdürftig repariert worden war. Die Behebung eines solchen Mangels obliegt eindeutig den Eigentümern.

Pfefferminzia: Was ist zu unternehmen, wenn ein Schaden eingetreten ist?

Reinhard Hinmüller: Versicherte sollten jedes Ereignis unverzüglich melden. Meist wenden Sie sich dabei an ihren Makler. Diese setzen sich in der Regel sofort mit dem Versicherer in Verbindung. Unternehmen wie die Oberösterreichische reagieren dann sehr schnell. Sie rufen an und schicken mich an den Unglücksort. In Einzelfällen ist es aber auch schon vorgekommen, dass Meldungen einfach beim Vermittler liegenblieben. So etwas sollte nie passieren. Schlimmstenfalls erhöht sich der Reparaturaufwand deutlich. Makler könnten hierfür in Regress genommen werden.

 

Thema "Grobe Fahrlässigkeit

Pfefferminzia: Was geschieht bei sogenannter grober Fahrlässigkeit?

Reinhard Hinmüller: Grob fahrlässig handelt nach meiner Einschätzung zum Beispiel, wer heiße Asche in einen Plastikmülleimer füllt und dadurch einen Brand auslöst. Bei kulanter Auslegung ersetzt die Versicherung aber trotzdem 50 Prozent des Schadens. Viele Versicherer verzichten sogar auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Es gibt dann aber noch den Fall der sogenannten „Grob-groben Fahrlässigkeit“, die schon sehr nahe am Vorsatz liegt. Solche Fälle landen oft vor Gericht.

 

Das ganze Interviews mit Herrn Hinmüller können Sie bei "Pfefferminzia" lesen, aus deren Interview wir mit freundlicher Genehmigung zitieren durften.

Informationen zu den neuen Wohngebäudeversicherungen der Oberösterreichischen Versicherung - ZuHaus und ZuHaus Premium - finden Sie zum Beispiel hier.