Monat: Oktober 2021

Die wichtigste Versicherung überhaupt

Über notwendige Versicherungen kann man trefflich streiten. Zu einer Versicherung sind sich aber Verbraucherschützer ebenso wie freie und gebundene Vermittler einig – die private Haftpflichtversicherung. Denn eins ist klar: Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Die private Haftpflichtversicherung (PHV) gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ohne eine private Haftpflichtversicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten.

Zahlreiche Risiken werden durch die PHV abgedeckt

Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und deckt u.a. folgende Bereiche (je nach Leistungsprofil der jeweiligen Versicherung) ab:

  • Risiken aus dem Alltag gegenüber anderen Personen
  • Risiken in der Wohnung, im Haus und auf dem Hof
  • Risiken als Aufsicht Minderjähriger oder Deliktunfähiger
  • Risiken als Fußgänger, Radfahrer, Skater u.a.
  • Risiken beim Laub- oder Schneeräumen
  • Halter zahmer Tiere wie Katze oder Hamster
  • Risiken aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder freiwilligem sozialen Engagement
  • Risiken beim Betrieb nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge
  • Risiken beim Freizeitsport
  • Risiken im Ausland

Andere private Haftpflichtbereiche brauchen meist separate Versicherungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Risiko zu Gewässerschäden beispielsweise durch Öltanks
  • Risiko von Personen- und Sachschäden durch Photovoltaikanlagen
  • Risiken aus dem Betrieb von PKW, Wasserfahrzeugen oder Drohnen
  • Risiken als Bauherr oder Haus- und Grundbesitzer
  • Risiken als Jäger oder Waldbesitzer

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist zu den Leistungen einer PHV darauf, dass die PHV dem Versicherten und seiner Familie Schutz vor Schadenersatzansprüchen bietet. Dabei leistet diese Versicherung mehr als bloßen Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Dann stehen folgende Leistungen bereit:

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
  • bei verletzten Personen:
    • Bergungskosten
    • Behandlungskosten
    • Verdienstausfall
    • Umbaukosten von Wohnung oder Haus
    • oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente
  • Unberechtigte Ansprüche abwehren („passiver Rechtsschutz“). Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

Wer ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung versichert?

Kinder sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind. Der Versicherungsschutz endet, wenn sie heiraten. Das Kind ist unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert, solange es:

  • zur Schule geht.
  • seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht.
  • sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.

Kinder, die ihr erstes Studium oder die Lehre abgeschlossen haben und sich danach anders orientieren (etwa durch ein 2. Studium bzw. Lehre), sind nicht mehr über ihre Eltern mitversichert. In diesem Fall brauchen sie eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt, wenn der Nachwuchs nach der Schule entweder zur Bundeswehr geht oder direkt in die Berufstätigkeit durchstartet.

Auch für Makler dürften Sonderfälle interessant sein, wie die (Mit-)Versicherung der Kinder und Jugendlichen während der Ausbildung, als Au pair oder im Freiwilligendienst. Schauen wir uns das kurz an:

  • Ausbildung und Freiwilligendienst

Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz in der Regel mit dem ersten Staatsexamen. Absolvieren Sohn oder Tochter einen Bundesfreiwilligendienst (Dauer in der Regel 12 Monate), bleibt der Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung der Eltern bestehen.

  • Au pair und Ausland

Der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung im Ausland ist befristet und gilt nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Welche Zeiträume konkret versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.

Die PHV-Lösungen der Oberösterreichische

Die Privathaftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung deckt die Haftpflichtrisiken als Privatperson für die Situationen des täglichen Lebens Ihrer Kunden als Makler ab. Die Privathaftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung gibt es in den Varianten

  • Komfortschutz
  • Superschutz

Wahlweise als Single- oder Familiendeckung in folgenden Deckungssummen:

  • EUR 5.000.000,– oder EUR 10.000.000,– für Personen und Sachschäden
  • bis EUR 1.000.000,– für Vermögensschäden
  • bis EUR 5.000.000,– für Mietsachschäden

Der Single-Schutz wird durch einen Beitragsrabatt von 30 Prozent besonders attraktiv. Weitere Rabattmöglichkeiten ergeben sich durch eine erweiterte Vertragslaufzeit oder die gewählten Selbstbeteiligung. Hier ein Blick auf alle Rabatt-Möglichkeiten:

  • 2 % Jahreszahlerrabatt
  • 5 % ab 3-jähriger Vertragslaufzeit
  • 5 % in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
  • 30 % auf die Single-Deckung

Wir empfehlen Maklern und Kunden den PHV Superschutz

Besonders interessant ist für unsere Maklerpartner die erweiterten PHV-Leistungen im Superschutz:

  • Leistungsgarantie nach GDV-Musterbedingungen
  • Besitz von Anlagen für erneuerbare Energieversorgung
  • Vermietung von Gebäuden, Wohnungen
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, vereinseigen)
  • Schäden an gemieteten Kfz im europäischen Ausland („Mallorca-Deckung“)
  • Leistungen bei fehlender Haftung (deliktsunfähige Personen)
  • Ausfalldeckung für Schäden durch Dritte
  • Kautionsstellung weltweit

Dunkelheit lockt Einbrecher

Mit dem Ende des Sommers und dem beginnenden Herbst wird es früher dunkel und später hell. Das ermöglicht auch Einbrechern mehr Zeit für ihre dunklen Geschäfte. Deshalb machen wir auch dieses Jahr auf Möglichkeiten aufmerksam, wie sich Ihre Kunden vor Einbrechern schützen können und wie man mit einem möglichen Einbruch umgehen kann.

Ein Einbruch? Das kann mir nicht passieren, denken viele Mieter und Eigentümer. Wenn sie aus der Wohnung gehen, lassen sie die Fenster gekippt und ziehen die Haustür heran, ohne diese abzuschließen. Doch genau diese beiden Fehler nutzen Diebe häufig aus, beurteilt die deutsche Polizei die Problematik.

Materielle und physische Schäden von Einbrüchen

In den letzten Jahren mussten in Folge von Einbrüchen hohe Summen durch die Versicherer gezahlt werden. 2018 betrug der Schaden rund 310 Millionen Euro, 2019 rund 300 Millionen Euro und Corona-bedingt 2020 noch 230 Millionen Euro, heißt es beim Branchenverband GDV. In den fünf Jahren zwischen 2013 und 2018 hatten die versicherten Schäden jeweils rund 500 Millionen Euro ausgemacht. Der absolute Schaden lag deutlich höher, da immer noch viele Haushalte keine entsprechende Versicherung haben.

Doch schwerer als der materielle Schaden wiegt nach einem Einbruch oft die psychische Belastung: Viele Betroffene fühlen sich in ihrem Zuhause nicht mehr sicher und haben Angst vor einem weiteren Einbruch. „Umso wichtiger ist es, gegen Einbrüche vorzubeugen“, wird Harald Schmidt, der Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention, bei planet-wissen.de zitiert „Jeder kann seine Wohnung vor Einbrüchen schützen.“

Einbrecher in der Wohnung – was tun?

Es ist wohl eine Situation, die jedem Angst macht, wenn man nachts durch ungewöhnliche Geräusche aus der Wohnung aufschreckt wird. Bemerkt man Einbrecher, dann lautet die Frage, wie man jetzt richtig handelt. Das Netzwerk Zuhause sicher e. V. gibt Tipps, wie man sich bei einem Einbruch verhalten sollte. Hier heißt es:

„Ist man zu Hause, wenn ein Einbruch stattfindet, sollte man sich in erster Linie in Sicherheit bringen. Am besten ist es, wenn man das Haus oder die Wohnung komplett verlässt. Ist dies nicht möglich, ist es zu empfehlen, sich sowie die anderen Familienmitglieder in einem Raum einzuschließen. Dort kann man dann die Polizei unter der 110 verständigen.“

Expertin Carolin Hackemack rät, dass man sich bei einem Einbruch nicht ruhig verhalten sollte. „Einbrecher wollen in der Regel unbemerkt bleiben“, weiß Hackemack. „Wenn man sich lautstark bemerkbar macht, kann das den Täter in die Flucht treiben.“ Dabei gilt es zu vermeiden, sich dem Täter in den Weg zu stellen oder gar zu versuchen, ihn aufzuhalten und zu überwältigen.

In den Schutz vor Einbrüchen investieren

Zur Verhinderung von Einbrüchen gibt die Polizei ganz einfach umsetzbare Tipps, die sie auch Ihren Kunden weitergeben können:

  • Schließen Sie unbedingt Ihre Wohnungs- oder Haustür ab!
  • Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren!
  • Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen!
  • Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
  • Geben Sie keine Hinweise darauf, dass Sie länger nicht zu Hause sind
  • Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten, informieren Sie die Polizei.

Die letzten Jahren haben auch gezeigt, dass sich die Investition in Sicherheitstechnik lohnt. Nahezu jeder zweite Einbruch scheitert, weil die Täter nicht schnell genug ins Haus kommen. Einbruchhemmende Fenster und Türen werden in Deutschland bei Neubauten allerdings noch nicht standardmäßig eingebaut.

„Wir sehen aber seit Jahren, dass viele Haus- und Wohnungsbesitzer in bessere Sicherheitstechnik investieren. Das zahlt sich aus“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Eingebrochen wird meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren. Einfache Fenster und Türen lassen sich in wenigen Sekunden aufhebeln. Sie sind besondere Schwachstellen am Haus und müssen deshalb besonders gesichert werden. 

Informieren Sie Ihre Kunden auch durch kleine Videohinweise

Als Oberösterreichische Versicherung unterstützen wir jedes Jahr Kunden und Vermittler mit Hinweisen zu mehr Sicherheit in der Wohnung und im Haus. Gerne können Sie unsere kleinen Video-Clips aus der Aktion „Sicheres Haus“ oder beispielsweise über den Expertentipp „Eine Karte genügt (zum Einbruch)“ versenden.

Prüfen Sie aber auch den Umfang der bestehenden Hausratversicherung auf Umfang und Deckungssumme. Mehr Informationen zu unseren Hausratversicherungen DaHeim© PLUS und DaHeim© PREMIUM finden Sie hier. Nutzen Sie gerne auch unsere laufende Aktion mit einem Sonderrabatt von 15 Prozent auf die Jahresprämie.