Wohnen

Schutz gegen Einbruch - Infos und Checkliste

Ihre Wohnung, Ihr Haus sind die Orte, an denen Sie sich sicher und geborgen fühlen. Mehr als ein Drittel der Einbruchsversuche scheitern bzw. werden abgebrochen, weil Häuser/Wohnungen entsprechend gesichert sind und Einbrecher durch Sicherungsmaßnahmen abgeschreckt werden. Doch welche Schutzmaßnahmen gegen Einbrecher sind sinnvoll?

Erfahrungsgemäß werden in den Herbst- und Wintermonaten die Dämmerungseinbrecher vermehrt aktiv und dringen im Schutz der Dunkelheit vorzugsweise in Einfamilienhäuser und Parterrewohnungen von Mehrfamilienhäusern ein. Meist schlagen sie um die Mittagszeit oder zwischen 16 und 21 Uhr zu. Mit der Checkliste Einbruchsschutz können sie mit vielen kleineren Maßnahmen auch selbst viel tun, um Einbrecher abzuschrecken. Zusätzlich dazu gibt es auch eine Reihe von mechanischen und elektronischen Schutzmaßnahmen gegen Einbrecher, die empfehlenswert sind:

Mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen

  • Sicherheitstüren für den Eingangsbereich
  • Geprüfte Einbruchalarm/-meldeanlagen
  • Hochwertige Schlösser und Schließzylinder
  • Versperrbare Fenstergriffe im Erdgeschoss
  • Einbruchhemmende Fenster- und Türverglasungen
  • Fenstergitter oder versperrbare Rollläden
  • Mit Ketten oder Stahlbügeln gesicherte Schachtfenster
  • Beleuchtung des Außenbereichs durch Bewegungsmelder
  • Zeitschaltuhren z. B. für Stehlampen bzw. TV-Simulatoren um Anwesenheit vorzutäuschen

Organisatorische Sicherheitseinrichtungen

  • Nachbarschaftshilfe – Aufmerksame Nachbarn sind die ersten Alarmgeber für die Polizei und können vielen Gesetzesbrechern das Handwerk legen
  • Räumen Sie Werkzeuge und Behelfe (z. B. Leitern) weg, welche Einbrechern den Einbruch erleichtern könnten
  • Vorsicht bei unbekannten Personen in der Wohnsiedlung bzw. beim Anläuten in Mehrparteienhäusern
  • Schließen und versperren Sie immer Fenster und Türen beim Verlassen Ihres Haues bzw. Ihrer Wohnung
  • Verwahren Sie Wertsachen in Tresoren oder Geldschränken
  • Verwahren Sie keine Wertgegenstände im Auto

Tipp:

  • Beauftragen Sie NUR geeignete Fachbetriebe und informieren Sie sich umfassend zu Ihrem ausgewählten Sicherheitsprodukt.
  • Vor dem Einbau einer technischen Sicherheitsvorrichtung holen Sie das schriftliche Einverständnis Ihrer Hausverwaltung ein.
  • Die Nachrüstung mit einbruchshemmenden Maßnahmen wir vom Staat finanziell gefördert.

Was gilt im Rahmen einer Hausratversicherung als versichert?

Auf eine Hausratversicherung sollte kein Mieter oder Eigentümer verzichten. Denn sie deckt nicht nur Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden ab, sondern kommt auch bei Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachem Diebstahl zum Tragen. Doch wann liegt ein Einbruchdiebstahl aus Sicht der Versicherung vor bzw. was gilt im Rahmen einer Hausratversicherung als versichert? Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Versicherungsschutz bei Einbruch.

 

Definition „Einbruchdiebstahl“

Einbruchdiebstahl liegt aus Sicht der Versicherung vor, wenn der Täter in versperrte oder verschlossene Räumlichkeiten eindringt und zwar …

  • durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen.
  • unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind.
  • sich einschleicht und aus den versperrten Versicherungsräumlichkeiten Sachen wegbringt.
  • durch Öffnen von Schlössern mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel.
  • mit richtigen Schlüsseln, die er durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als die Versicherungsräumlichkeiten oder durch Beraubung an sich gebracht hat.

Was ist versichert?

Versichert sind Sachschäden sowie unvermeidliche Folgeschäden, die durch einen vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl entstehen.

  • Beschädigung Fenster, Türen, Mauern, Behältnisse usw. (Ersatz der Reparaturkosten)
  • Wert der entwendeten Gegenstände (Ersatz der Wiederbeschaffungskosten). Achten Sie auf etwaige Entschädigungsgrenzen.
  • Vandalismus im Zuge eines Einbruchs in die Versicherungsräumlichkeiten

Was gilt es hier zu beachten?

Damit eine Hausratversicherung im Falle eines Einbruches leistet, sind bestimmte Voraussetzungen, auch „Obliegenheiten“ genannt, einzuhalten.

  • Wenn Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus verlassen, müssen alle Öffnungen (Eingangs- und Terrassentüren, Fenster) ordnungsgemäß verschlossen werden. Eine ins Schloss gefallene Tür oder ein gekipptes Fenster gilt nicht als versperrt!
  • Führen Sie über Wertgegenstände zum Zweck des Nachweises im Schadenfall geeignete Verzeichnisse mit Wertangaben.
  • Behältnisse für Geld, Schmuck und dergleichen sind zu versperren

Checkliste Einbruchsschutz

Gerade im städtischen Bereich ereignen sich viele Wohnungseinbrüche, vor denen man sich unter Berücksichtigung einer einfachen Checkliste Einbruchsschutz leicht schützen kann. Achten Sie darauf, dass Sie es einem Einbrecher nicht unnötig leicht machen.

  • Ihr Haus oder Ihre Wohnung sollte bewohnt erscheinen.
  • Auch wenn Sie nur kurz weg sind: Sperren Sie alle Türen ab und schließen Sie die Fenster. Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster.
  • Nur eine aktivierte Alarmanlage ist wirksam!
  • Verstecken Sie draußen keine Schlüssel. Unter Fußmatten, Steinen und Blumentöpfen sehen Einbrecher als Erstes nach.
  • Vermeiden Sie Zeichen längerer Abwesenheit bzw. täuschen Sie Anwesenheit vor.
  • Nachbarschaftshilfe – Bitten Sie Freunde oder Nachbarn den Postkasten zu leeren, Werbesendungen von der Tür zu entfernen und abends hin und wieder vorbeizuschauen (z. B. die Blumen zu gießen).
  • Vereinbaren Sie einen Nachsende- oder Unterbrechungsauftrag für Abos.
  • Einbrecher kennen all die üblichen Verstecke für Wertsachen. Sicherer ist ein fest in der Wand verankerter Tresor, ein Geldschrank oder ein Bankschließfach.
  • Erstellen Sie ein Werteverzeichnis! Dies ist eine Auflistung z. B. nach den Kriterien Marke/Type, Gerätenummer, Merkmale, Kaufdatum und -preis und hilft sowohl der Polizei als auch Ihrer Versicherung im Schadenfall. Jetzt gleich auf aktionsicheresheim.at downloaden!
  • Sorgen Sie im Winter für Schneeräumung.
  • Räumen Sie Leitern oder Kisten weg und lassen Sie ihr Werkzeug nicht draußen liegen.
  • Jeder hat im Garten gerne seine Privatsphäre, aber auf üppig bepflanzten, uneinsichtigen Grundstücken ist ein ungestörter Einbruch einfach.
  • Geben Sie keine Hinweise auf eine Abwesenheit in sozialen Netzwerken.